Zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeldern

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Die Fraktionen des Deutschen Bundestages erhalten jährlich viele Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Aufgaben der Fraktionen, werden jedoch nicht selten in unzulässiger Weise für die Parteiarbeit verwendet. Dies bleibt ohne Folgen, weil entsprechende Sanktionen nicht vorgesehen sind.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind für innerparlamentarische Abläufe zuständig, sie organisieren eine Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern, bereiten gemeinsame Initiativen vor, stimmen diese aufeinander ab und unterstützen eine umfassende Information ihrer Mitglieder. Dafür erhalten sie erhebliche Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Fraktionen dürfen sie ausschließlich für Fraktionsaufgaben einsetzen. Dazu gehört auch, die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu unterrichten. Ausdrücklich verboten ist den Fraktionen dagegen, Parteiaufgaben wahrzunehmen.

Der Präsident des Deutschen Bundestages unterbreitet jährlich im Benehmen mit dem Ältestenrat einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen, die den Fraktionen zufließen sollen. Die abschließende Entscheidung trifft dann der Deutsche Bundestag. Im Bundeshaushalt 2020 waren für die Fraktionen 119,4 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen Sachleistungen, insbesondere Räume im Reichstagsgebäude und anderen Liegenschaften des Deutschen Bundestages einschließlich der Einrichtung und technischen Ausstattung.

Keine konkreten Vorgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen      

Die Fraktionen und ihre Mitglieder können nach den Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit unterrichten. In welcher Art und in welchem Umfang diese Unterrichtung zulässig ist, ist jedoch weder gesetzlich noch durch sonstige Regelungen näher bestimmt. Konkretisierungsbedürftig wäre insbesondere die Abgrenzung zwischen zulässiger Unterrichtung der Öffentlichkeit und unzulässiger Parteiwerbung.

Die Öffentlichkeitsarbeit über die sozialen Medien hat zugenommen      

Die Frage, wie weit die Befugnis der Fraktionen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit reicht, hat durch die dynamische Entwicklung der sozialen Medien zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Fraktionen kommunizieren über die sozialen Medien täglich und direkt mit Bürgerinnen und Bürgern. Ihre Beiträge erzielen teilweise erhebliche Reichweiten, in Einzelfällen werden bis zu einer Million Menschen erreicht. Viele Beiträge der Fraktionen lassen den erforderlichen eindeutigen Bezug zur Tätigkeit der Fraktion, über die unterrichtet werden soll, nicht erkennen.      

Keine Rechtsgrundlage für Rückforderungen bei Verstößen     

In der Vergangenheit war immer wieder festzustellen, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen mit weiteren politischen Botschaften aufgeladen wurde, wie es für die parteipolitische Tätigkeit typisch ist. Die Bundestagsverwaltung vertritt in Bezug auf Verstöße gegen den Bezug zur Fraktionsarbeit die Auffassung, dass das Abgeordnetengesetz – im Gegensatz zu einigen Landesgesetzen – keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Rückforderungen enthält. Auch andere Sanktionen haben die Fraktionen nicht zu befürchten, wenn sie die ihnen zugewiesenen Mittel zweckwidrig verwenden. So fehlt z. B. eine Pflicht, unzulässige Beiträge in den sozialen Medien zu löschen. Allenfalls prüft die Bundestagsverwaltung, ob in der zweckwidrigen Verwendung der Fraktionsmittel eine unzulässige Spendenannahme durch die jeweilige Partei zu sehen ist.      

Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sollte deutlich reduziert werden 

Kritiker des geschilderten Zustandes fordern deshalb, Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen verbindlich zu regeln und die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Man könnte an das Ganze auch viel radikaler herangehen: Das abgelaufene Jahr hat gezeigt, dass die Parlamente von Bund und Ländern in einer Krise eine absolute Nebenrolle spielen, dass es auf sie offensichtlich nicht wirklich ankommt. Vor diesem Hintergrund sollte der aufgeblähte deutsche Parlamentarismus einer Generalrevision unterzogen und auf seine Kernfunktion zurückgeführt werden, nämlich dass die richtungsweisenden Entscheidungen in den Parlamenten getroffen werden. Die völlig aus dem Ruder gelaufene Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sollte bei dieser Gelegenheit deutlich reduziert werden, fordert mit Entschiedenheit

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar