Seit Jahren wird gefordert, die Zahl der Landesmedienanstalten zu verringern, am besten eine einzige Medienanstalt für ganz Deutschland zu errichten. Den politisch Verantwortlichen in den Bundesländern fällt es jedoch schwer, dieser Forderung nachzukommen, und seien die Argumente dafür noch so überzeugend.
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Die Landesmedienanstalten wurden gegründet, nachdem die Politik Mitte der 1980er Jahre ihren Widerstand gegen den privaten Rundfunk und das private Fernsehen aufgegeben hatte. Die wichtigste Aufgabe der Landesmedienanstalten besteht darin, private Hörfunk- und Fernsehveranstalter zuzulassen und dafür zu sorgen, dass die für das Programmangebot geltenden Vorschriften eingehalten werden. Weiterhin sind die Medienanstalten auch um die Verbesserung der Medienkompetenz bemüht, fördern zum Beispiel den Bürgerrundfunk. Auch engagieren sie sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und in der Medienpädagogik.
Die Landesmedienanstalten erhalten kein Geld vom Staat, sondern finanzieren sich aus dem von allen Haushalten zu zahlenden Rundfunkbeitrag. Ihnen stehen gemäß Staatsvertrag knapp zwei Prozent des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag zu. Bei einem Beitragsaufkommen von rund acht Milliarden Euro jährlich sind das derzeit rund 150 Millionen Euro im Jahr für die Landesmedienanstalten.
Die Medienanstalten sind überfinanziert
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat wiederholt die Notwendigkeit betont, den Anteil der Landesmedienanstalten am Beitragsaufkommen zu überprüfen. Denn deren festgeschriebener, bedarfsunabhängiger Anteil am permanent steigenden Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag führt zu einer deutlichen Überfinanzierung dieser Einrichtungen. Sie konnten daher in der Vergangenheit immer wieder Rücklagen in Millionenhöhe bilden, die sie jahrelang vor sich herschoben. Um den Geldsegen irgendwie unterzubringen, weiteten die Landesmedienanstalten ihr Aufgabenspektrum zudem stetig aus, insbesondere durch Angebote im Bereich Medienkompetenz. Einige Bundesländer haben zwischenzeitlich auf die Überfinanzierung reagiert und die Rücklagenbildung begrenzt. Zum Teil müssen nicht benötigte Mittel auch an die Rundfunkanstalten abgeführt werden.
Eine aufwändige Koordinierung der Anstalten findet statt
Die Medienanstalten arbeiten in verschiedenen Kommissionen bundesweit zusammen. Darüber hinaus koordiniert eine „Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland GbR“ die Arbeit der Gremien und Organe. Diese Arbeitsgemeinschaft erhält jährlich knapp fünf Millionen Euro, welche ihr von den einzelnen Anstalten zur Verfügung gestellt werden. Dieses Budget ist höher als das Haushaltsvolumen einiger Landesmedienanstalten. Die Arbeitsgemeinschaft unterliegt durch ihre Konstruktion als GbR weder einer unmittelbaren staatlichen Finanzkontrolle noch einer Rechtsaufsicht.
Die Mehrheit der Bundesländer will keine gemeinsame Medienanstalt
Vor dem Hintergrund des offensichtlich bestehenden Koordinierungsbedarfs über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus liegt es nahe, eine gemeinsame Medienanstalt der Länder zu errichten. Eine gemeinsame, für alle Länder zuständige Anstalt würde zu erheblichen Einsparungen führen. Verbleibende, landesbezogene Aufgaben könnten von vorhandenen Landesbehörden übernommen werden. Einige Bundesländer stehen einer derartigen Bündelung aufgeschlossen gegenüber. Eine Mehrheit für diese Lösung in den für das Rundfunkwesen zuständigen Gremien der Länder ist allerdings nicht in Sicht. Viele Bundesländer sind einfach nicht bereit, Kompetenzen abzugeben, sie fürchten eine Schwächung des jeweiligen Medienstandorts.
Benachbarte Medienanstalten sollten fusionieren
Immerhin haben sich einige Bundesländer dazu durchringen können, ihre Medienanstalten zusammenzulegen. Im Jahr 2006 haben Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Landesmedienanstalten zu einer gemeinsamen Anstalt zusammengeführt, um Ausgaben zu reduzieren. Dieser Effekt ist auch eingetreten, die jährlichen Ausgaben konnten nach und nach von 4,6 Millionen Euro auf 3,2 Millionen Euro verringert werden. Auch die Länder Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Medienanstalt errichtet.
Die Fusion benachbarter Medienanstalten ist ein erster Schritt, welcher überall erwogen werden sollte, da eine umfassende Lösung auf absehbare Zeit nicht erreichbar ist. Allenfalls solche kleinen Schritte erscheinen im komplizierten föderalen System der Bundesrepublik Deutschland politisch durchsetzbar, liebe Leserinnen und Leser, sagt voller Bedauern
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.