Zu viel Geld für die Arbeit der Fraktionen

von , 04.11.2018, 14:04 Uhr

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, so weit so gut. Aber der Bundestag sowie die sechzehn Länderparlamente kosten uns Steuerzahler eine Menge Geld. Da fragt man sich schon, ob die vielen Abgeordneten mit allem Drum und Dran wirklich erforderlich sind.

Über die Jahre hinweg hat sich bei den Ausgaben für die Parlamente eine Geldleistung etabliert, die nicht so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zieht wie die Diäten der Abgeordneten, deren Umfang aber stetig zugenommen hat. Es handelt sich um die Gelder, welche die in den Parlamenten vertretenen Fraktionen aus der Staatskasse erhalten. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Der Zusammenschluss zu Fraktionen soll die parlamentarische Arbeit erleichtern, indem eine Arbeitsteilung unter den Abgeordneten organisiert wird oder gemeinsame Initiativen vorbereitet werden.

Zur Unterstützung der geschilderten Aufgaben werden die Fraktionsgelder, teilweise auch als Fraktionszuschüsse bezeichnet, gezahlt. Die Mittel dürfen nicht für die Parteiarbeit eingesetzt werden, was in der Praxis aber gar nicht selten dennoch geschieht. Aus den Fraktionsgeldern finanzieren die Fraktionen ganz überwiegend Assistenzpersonal zur Unterstützung ihrer Arbeit. 

Das Parlament stellt den Fraktionen die Mittel bereit      

Die Einzelheiten der Fraktionsfinanzierung sind im Bund und bei den Ländern gesetzlich geregelt. Regelmäßig haben die Fraktionen Anspruch auf Sach- und Geldleistungen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, einem Zuschlag für die Oppositionsfraktionen und einem Betrag pro Fraktionsmitglied. Anhand des Berechnungsschlüssels und der Zahl ihrer Mitglieder wird für jede Fraktion die Höhe ihrer Fraktionsmittel errechnet und zum Haushalt angemeldet. Das Parlament stellt die erforderlichen Mittel bereit, die nach dem Schlüssel auf die Fraktionen verteilt und ausgezahlt werden.      

Maßhalten bei der Fraktionsfinanzierung fällt schwer     

 Aus einem norddeutschen Bundesland sind vor kurzem interessante Zahlen und Fakten bekanntgeworden. Sie belegen exemplarisch, wie schwer es den Parlamentariern fällt, beim Zugriff auf die Steuergelder im Zusammenhang mit der Fraktionsfinanzierung Maß zu halten. In der 18. Legislaturperiode hat sich die Zahl der Abgeordneten in diesem Bundesland gegenüber der 17. Wahlperiode um 27 Prozent vermindert. Die jährlichen Fraktionsmittel sanken allerdings nur um 10 Prozent. Kritiker haben die Frage aufgeworfen, warum die Fraktionsmittel nicht im Verhältnis zum kleiner gewordenen Landtag gesenkt wurden. Landtag und Fraktionen hätten ein Zeichen setzen und der Öffentlichkeit beweisen können, dass die Sparbemühungen des Landes nicht nur für andere gelten. Diese Chance wurde nicht genutzt.      

Keine nachvollziehbare Begründung für eine Erhöhung     

 In der 19. Wahlperiode erhöhte sich dann die Zahl der Abgeordneten um 4. Das waren 6 Prozent. Die Fraktionsmittel stiegen jedoch um 25 Prozent gegenüber der 18. Wahlperiode. Vor allem die Grundbeträge für die Fraktionen wurden deutlich angehoben. Eine nachvollziehbare Begründung hierfür im interfraktionellen Beschlussvorschlag fehlte. Es gab nur die Aussage während der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss, dass die Fraktionen zusätzliches Personal bräuchten, um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen. Es fehlten belastbare Nachweise, dass ein personeller und finanzieller Mehrbedarf erforderlich und vom Umfang her angemessen war.      

Die Fraktionen bildeten hohe Rücklagen      

Von 2010 bis 2016 zahlte das Land den Fraktionen durchschnittlich 5 Millionen Euro pro Jahr. Die Fraktionsmittel wurden jedoch nicht vollständig ausgegeben, sondern Rücklagen gebildet. Die Höhe der Rücklagen entsprach 24 bis 31 Prozent der jährlichen Fraktionsmittel. Als diese Zahlen bekannt wurden, gab es Kritik an der Höhe der Rücklagen. Denn während das Land seinen Haushalt mit Krediten finanzieren müsse und hierfür Zinsen zahle, deponierten die Landtagsfraktionen nicht benötigte Fraktionsmittel teilweise auf Festgeldkonten und erwirtschafteten Guthabenzinsen.

Die Kritiker forderten daher, die Höhe der Rücklagen zu begrenzen. Auf diese Kritik hat nur eine Landtagsfraktion geantwortet. Unwägbarkeiten beispielsweise beim Personal würden es notwendig machen, immer wieder auch freie Finanzmittel zu haben. Nur so könne die Fraktion den notwendigen Spielraum bewahren, um die parlamentarische Arbeit nicht zu gefährden. Die übrigen Landtagsfraktionen gingen nicht auf die kritischen Äußerungen ein.      

Ungelöste Probleme trotz vieler Abgeordneter      

Die Fraktionen des in Rede stehenden Bundeslandes verfügen weiterhin über erhebliche Rücklagen. Dennoch wurden die Fraktionsmittel im Jahr 2017 erhöht. Belastbare Kriterien für höhere Fraktionsmittel wurden auch diesmal der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt. Die Fraktionen haben weder den zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf noch die Angemessenheit der Erhöhung belegt. Bei so vielen Abgeordneten in den Parlamenten von Bund und Ländern, unterstützt von einer Vielzahl von Mitarbeitern, erstaunt es allerdings, dass so viele politische Probleme in unserem Land unbearbeitet bleiben. Was machen die Parlamentarier denn den ganzen Tag, liebe Leserinnen und Leser, fragt ungehalten

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

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