Die derzeitigen Einreiseverbote nach Deutschland werden strikt durchgesetzt. Doch es gibt eine Ausnahme im – es ist nicht schwer zu erraten – Asylbereich. Dies mußte kürzlich das Bundesinnenministerium gegenüber der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ einräumen. Reist ein Migrant z.B. über Italien nach Frankreich oder in die Schweiz und kommt dann zur deutschen Grenze, muß er dort nur einen formlosen Asylantrag stellen. Er wird dann zur Durchführung dieses Verfahrens nach Deutschland gelassen. Während für EU-Bürger die Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit zur Zeit also ausgesetzt bzw. stark eingeschränkt ist, dürfen Nicht-EU-Ausländer auch weiterhin ungehindert reisen (und dabei möglicherweise das Coronavirus verbreiten), sofern sie nur das „Zauberwort Asyl“ sagen. (tb)
Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de