In dem Beitrag "Wichtige Steueränderung bei Xetra-Gold" vom 31.8.2020 wiesen wir Sie in der Textziffer 12 auf eine drohende Steueränderung bei vollständig mit Gold gedeckten, börsengehandelten Wertpapieren hin. Sofern hier zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist, blieben die dabei realisierten Gewinne nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2015 bekanntlich steuerfrei (wie beim Erwerb physischen Goldes), wenn diese Wertpapiere u.a. den Goldpreis „1 zu 1“ abbilden und ein Auslieferungsanspruch ab dem ersten Gramm besteht. Diese Papiere werden im allgemeinen unter dem Namen „Xetra-Gold“ gehandelt.
Es bleibt bei der Steuerfreiheit für Xetra-Goldpapiere … vorläufig
Mit dieser Steuerfreiheit sollte es ab dem 1.1.2021 nunmehr vorbei sein, wie sich aus dem ersten Entwurf zum nächsten Jahressteuergesetz ergab. Nunmehr wurde die geänderte „Xetra-Gold-Bestimmung“ auf Betreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen, so daß es mit etwas Glück (kurzfristige Änderungen bleiben immer vorstellbar . . .!) einstweilen bei der oben beschriebenen Steuerfreiheit für Xetra-Goldpapiere bleiben dürfte. Ein Verkauf noch vor Jahresende aus steuerlichen Gründen muß deshalb zur Zeit nicht mehr empfohlen werden. Wir empfehlen eventuell betroffenen Damen und Herren aber, die steuerliche Lage zusammen mit dem Steuerberater, Anlageberater oder der Bank auch weiterhin aufmerksam zu beobachten. (tb)
Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de