Anläßlich der Corona-Pandemie kam es in ganz Europa zu Grenzschließungen. Der „Schengen-Geist“ offener Grenzen schien wie verflogen und auch Mitte Juni hat sich noch nicht jeder Schlagbaum wieder gehoben. Neue Grenzen wurden auch in unserem Land gezogen.
Inhalt
Besuch der Zweitwohnung war zeitweise verboten
Einige Bundesländer versagten den Bewohnern anderer Bundesländer die Einreise, wenn diese keine triftigen Reisegründe geltend machen konnten. Der Besuch alter und kranker Eltern, das sei nur beispielhaft erwähnt, reichte dazu im Regelfall bei weitem nicht aus. Zweitwohnungsbesitzer an Nord- und Ostsee wurden zum sofortigen Verlassen ihrer Domizile aufgefordert. Und wer sich nicht fügen wollte, kassierte eine Art „staatlicher Ausreiseverfügung“, was manche Beobachter schon recht stark an dunkle Kapitel der deutschen Geschichte erinnerte.
Angela Merkel 2015: Grenzen können nicht geschlossen werden
Ob diese einschneidenden Maßnahmen in Gänze erforderlich waren, wird sich niemals abschließend klären lassen. Gleichwohl bleibt aus heutiger Sicht festzustellen, daß man in Deutschland mit der Corona-Pandemie bisher vergleichsweise gut klarkam.
Es bleibt die Frage nach den Grenzschließungen, die in den Augen nicht weniger kritischer Bürger die faszinierende Idee eines „grenzenlosen“ Europas ihres Charmes beraubte. Denn wir mußten nun erfahren, daß die Grenzen nicht aufgehoben, sondern lediglich nicht beachtet wurden. Dies mußte Bundeskanzlerin Angela Merkel aber auch schon im Herbst 2015 klar gewesen sein, als sie angesichts des Migrantenansturms am 7.10.2015 in der Anne Will-Talkshow gleichwohl sagte: „Wir können die Grenzen nicht schließen!“ Ein Narr, wer sich nun Böses denkt? (tb)
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