Inzwischen liegt eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vor, die zu dem Ergebnis kommt: Das Vorgehen von Haldenwang, am 15. Januar 2018 verkündete er die AfD als "Prüffall" einzustufen, war gleich in mehrfacher Hinsicht rechtlich überhaupt nicht gedeckt.
Quelle: EpochTimesDeutsch