Bund, Länder und Gemeinden vergeben jedes Jahr Aufträge in Milliardenhöhe. Die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ist geprägt durch sich wiederholende Tätigkeiten mit schematischen Abläufen. Da drängt sich eine Zusammenfassung der Vergaben verschiedener Behörden derselben Gebietskörperschaft, flankiert durch eine zeitgemäße IT-Unterstützung, geradezu auf.
Inhalt
In einem kleineren Bundesland ist ein Landesamt zentral zuständig für die Durchführung der Beschaffungen für die gesamte Landesverwaltung. Das Landesamt betreibt weiterhin ein elektronisches Bestellsystem (e-Shop), über das die Nutzer aus einem Warenkorb Leistungen und Dienstleistungen beziehen können. Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und die Straßenbauämter sind jedoch nicht verpflichtet, die Dienste des Landesamtes als zentraler Vergabestelle zu nutzen.
Für einen Gutachter, der sich mit den Vergaben des Landes beschäftigte, war kein Grund ersichtlich, warum die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung und die Straßenbauverwaltung nicht verpflichtet sein sollten, die zentrale Vergabestelle des Landesamtes zu nutzen. Allenfalls reine Bauleistungen sollten ausgenommen sein. Der Gutachter hat dem zuständigen Landesministerium empfohlen, die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung und die Straßenbauverwaltung zur Nutzung der zentralen Vergabestelle des Landesamtes zu verpflichten.
Doppelstrukturen bei der Beschaffung von Informationstechnik
Das Landesamt beschafft auch Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnik, u. a. Verbrauchsmaterial sowie Hard- und Software. Die Datenverarbeitungszentrale des Landes ist ebenfalls für die Beschaffung von Informationstechnik zuständig, beispielsweise führt sie Beschaffungen im Zusammenhang mit Fachverfahren durch. Das Innenministerium sollte prüfen, so der Gutachter, ob das Landesamt zukünftig auch Fachverfahrenslösungen beschaffen sollte, soweit es diese Aufgabe wirtschaftlicher als die Datenverarbeitungszentrale wahrnehmen könne. Bei positivem Prüfergebnis sollte das Land eine Übertragung dieser Aufgabe von der Datenverarbeitungszentrale an das Landesamt veranlassen. Weiterhin liegen nach Auffassung des Gutachters Doppelstrukturen bei den Angeboten im Warenkorb des e-Shops des Landesamtes und im Warenkorb der Datenverarbeitungszentrale vor. Diese Doppelstrukturen sollten in jedem Fall beseitigt werden.
Bündelung der Ausschreibungen auf dem elektronischen Vergabemarktplatz
Für die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren nutzt die zentrale Vergabestelle im Landesamt einen elektronischen Vergabemarktplatz und ein Vergabemanagementsystem. Damit wird ein Großteil aller Ausschreibungen der Landesverwaltung auf dem elektronischen Marktplatz gebündelt. Dies erleichtert insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Vergabeverfahren, da sie sich bei weniger Marktplätzen registrieren müssen und weniger unterschiedliche Software für die Teilnahme auf verschiedenen elektronischen Marktplätzen vorhalten müssen. Dadurch werden Marktzugangshemmnisse abgebaut.
Das Land sollte die Vorschläge des Gutachters umsetzen
Auch den Hochschulen des Landes und sonstigen Rechtspersonen des öffentlichen Rechts, die durch Ausgliederung aus der Landesverwaltung entstanden sind, sowie Rechtspersonen des privaten Rechts, an denen das Land beteiligt ist, sollte das Land nach Auffassung des Gutachters die Nutzung des Marktplatzes empfehlen. Schließlich hat der Gutachter angeregt, dass das Landesamt eine systematische Pflege der Beziehungen der Bestandskunden, die Gewinnung neuer Kunden und die Optimierung der Angebote hinsichtlich kundenspezifischer Belange betreiben sollte, um dadurch eine stärkere Akzeptanz und damit größere Nutzung seiner Dienste zu erreichen. Die Empfehlungen des Gutachters liegen schon seit einiger Zeit auf dem Tisch. Das Land sollte sie nicht langwierig prüfen, liebe Leserinnen und Leser, sondern die Vorschläge alsbald in die Praxis umsetzen, sagt mit Nachdruck
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.