Vor kurzem wurden die Ergebnisse einer Untersuchung bekannt, welche sich mit der Steuerfahndung in einem kleineren Bundesland beschäftigte. Die Untersuchung durch einen Gutachter eröffnet interessante Einblicke in die Tätigkeit der Steuerfahndung und enthält Vorschläge, wie die Arbeit dieser Behörde verbessert werden kann.
Inhalt
Steuerhinterziehung führt in jedem Jahr zu beträchtlichen Steuerausfällen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Der Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten kommt daher eine große Bedeutung zu. Die Beamten der Steuerfahndung erforschen Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten; im Anschluss führen sie Steuerstraf- und Bußgeldverfahren durch. Sie leiten die Ermittlungsverfahren und ahnden Steuerordnungsordnungswidrigkeiten.
Zur Erforschung von Steuerstraftaten hat die Steuerfahndung dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, insbesondere das Recht der vorläufigen Festnahme, der Vernehmung von Beschuldigten, der Anhörung von Zeugen sowie der Durchführung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Telekommunikationsüberwachungen. Darüber hinaus stehen den Beamten der Steuerfahndung auch die Rechte und Pflichten der Finanzämter im Besteuerungsverfahren zu, d. h. sie ermitteln auch die Besteuerungsgrundlagen der betroffenen Steuerzahler.
177,5 Millionen Euro nicht erklärte Steuern wurden von der Steuerfahndung ermittelt
In dem Bericht über die Untersuchung wird ausgeführt, dass die Steuerfahndung in dem betreffenden Bundesland eine qualitativ gute Arbeit leiste. Im Jahr 2016 hätten die Beamten bisher nicht erklärte Steuern (Mehrsteuern) in Höhe von 177,5 Millionen Euro festgestellt und Geldauflagen in Höhe von 1,8 Millionen Euro erteilt. Des Weiteren hat der Gutachter untersucht, zu welchem Anteil die von der Steuerfahndung festgestellten Mehrergebnisse kassenwirksam geworden sind. Das kassenwirksam gewordene Ergebnis wurde aus Vereinfachungsgründen in der Weise ermittelt, dass von den festgestellten Beträgen die als noch „offen“ ausgewiesenen Beträge abgezogen wurden. Dabei handelt es sich bei den als „offen“ ausgewiesenen Summen um Steuern, die bisher nicht erfolgreich vollstreckt werden konnten.
Weniger Frühpensionierungen im Schulbereich in Berlin
Die Frühpensionierungsquote wegen Dienstunfähigkeit in Berlin war trotz sinkender Tendenz in den Jahren 2010 bis 2017 durchgängig deutlich höher als in den anderen Bundesländern. Auch die beiden andern Stadtstaaten Bremen und Hamburg wiesen niedrigere Werte auf. Das Absinken der Berliner Frühpensionierungsquote führte die zuständige Senatsverwaltung vorwiegend auf Maßnahmen im Bereich der Lehrkräfte zurück. Im Schulbereich seien in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen des präventiven Gesundheitsmanagements implementiert worden.
Nur 12 Prozent der Mehrsteuern konnten beigetrieben werden
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Jahr 2018 durchschnittlich nur etwa 12 Prozent der zwischen 2015 und 2017 festgestellten Mehrergebnisse tatsächlich realisiert werden konnten. Bei durchschnittlich 29 Prozent waren die Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzämter noch nicht abgeschlossen. Bei den übrigen Fällen hatten die Finanzämter aufgrund fehlender Erfolgsaussichten intern verfügt, keine weiteren Vollstreckungsversuche mehr vorzunehmen („Niederschlagung“).
In Zukunft sollen verstärkt vermögenssichernde Maßnahmen ergriffen werden
Dieses Ergebnis unterstreicht nach Auffassung des Gutachters die Notwendigkeit, den Steueranspruch im Einzelfall so früh und vollständig wie möglich zu sichern, damit er später auch durchgesetzt werden kann. Zum Beispiel sollten die Finanzbehörden Konten sperren oder die Übertragung von Grundeigentum durch einen Sperrvermerk blockieren. Damit werde verhindert, dass der Steuerschuldner sein Vermögen während des laufenden Verfahrens dem Zugriff der Finanzverwaltung entzieht. Als Reaktion auf diese Vorschläge will das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes zusätzliche Mitarbeiter der Steuerfahndung mit vermögenssichernden Maßnahmen betrauen.
Große Mengen von beschlagnahmten elektronischen Daten fallen an
Im Rahmen von Durchsuchungen durch die Steuerfahndung ist es häufig notwendig, die Daten der Computer und sonstiger elektronischer Systeme der Beschuldigten zu sichern. Da die Daten aber meist sehr umfangreich und in unterschiedlichen Formaten gespeichert sind, ist eine unmittelbare Verarbeitung nicht möglich. Nach dem Sichern der Daten ist es in den meisten Fällen erforderlich, die Daten zu sortieren und in lesbare Formate umzuwandeln. Diese Arbeiten können die Steuerfahnder aber wegen fehlender technischer Hilfsmittel nicht selbst durchführen, sie arbeiten deshalb mit dem Landeskriminalamt ihres Bundeslandes zusammen.
Die IT-Ausstattung der Steuerfahndung wird verbessert werden
Der Gutachter führt hierzu aus, dass die Auswertung von großen Datenmengen sehr zeitaufwändig ist. In Einzelfällen sei es zu Verzögerungen von bis zu einem Jahr gekommen. Während dieser Zeit mussten strafrechtliche Ermittlungen ruhen bzw. zurückgestellt werden. Diese Verzögerungen seien in erster Linie auf die nur unzureichende IT-Ausstattung der Steuerfahndung zurückzuführen.
Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat daraufhin angekündigt, die IT-Ausstattung der Steuerfahndung zu verbessern. Da sich die Finanzverwaltungen der Bundesländer unter einander austauschen, kann davon ausgegangen werden, dass Verbesserungen wie die geschilderten überall in Deutschland bei der Steuerfahndung vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund ist man gut beraten, liebe Leserinnen und Leser, seine Steuern korrekt zu bezahlen und sich von allen Grauzonen der Steuervermeidung fernzuhalten, sagt nachdrücklich
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.