Der Bund ist mit seinem Vorhaben gescheitert, De-Mail als elektronisches Pendant zur Briefpost in der Bundesverwaltung zu etablieren. Das System wird fast gar nicht zur elektronischen Kommunikation genutzt. De-Mail ist das elektronische Pendant eines Briefes oder Einschreibens. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen E-Mail sind bei De-Mail Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar und die Kommunikation ist nachweisbar. De-Mail bietet somit eine rechtssichere elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen.
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Im Jahr 2011 schuf der Gesetzgeber mit dem De-Mail-Gesetz dazu die rechtliche Grundlage. Für die Bundesverwaltung hatte sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, De-Mail als Standardverfahren einzuführen. Das Bundesinnenministerium koordinierte seit dem Jahr 2012 die Einführung von De-Mail. Anfang 2015 ging das entsprechende IT-Verfahren in Betrieb.
Seit März 2016 müssen die Behörden des Bundes einen De-Mail-Zugang eröffnet haben. Hierzu verpflichtete sie der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz). Die Bürger sollten mit De-Mail z. B. Kindergeld beantragen oder Unternehmen auf einen Bescheid hin Widerspruch einlegen können. In den Jahren 2011 bis 2020 gab das Innenministerium für De-Mail insgesamt 6,5 Millionen Euro aus.
Einsparungen von mehreren Millionen wurden erwartet
Das Bundesinnenministerium befasste sich im Jahr 2012 mit der Wirtschaftlichkeit von De-Mail und errechnete für die Bundesverwaltung hohe monetäre Einsparungen. Gegenüber der Briefpost sollte De-Mail in den Jahren 2016 bis 2019 bis zu 3,5 Millionen Euro einsparen. Für diesen Zeitraum ging das Innenministerium von bis zu 6 Millionen De-Mails in der Bundesverwaltung aus. Im April 2017 berichtete die Bundesregierung zur Einführung von De-Mail. Sie führte aus, dass weder Bürger noch Unternehmen De-Mail verbreitet nutzten.
Einsatz von De-Mail neben dem Onlinezugangsgesetz unklar
Mit dem Onlinezugangsgesetz trat im Jahr 2017 ein weiteres Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung in Kraft. Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem Portalverbund anzubieten. Hierfür sollen sich Bürger und Unternehmen über ein sogenanntes Nutzerkonto eindeutig identifizieren. Das Nutzerkonto enthält auch ein digitales Postfach, an das Behörden z. B. wie bei der elektronischen Steuererklärung ELSTER Bescheide elektronisch zustellen können. Das Bundesinnenministerium hat nicht untersucht, wie De-Mail in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes integriert werden kann.
Praktisch keine Nutzung von De-Mail
Soweit Behörden derzeit überhaupt digital unterwegs sind, nutzen sie überwiegend elektronische Kanäle wie E-Mail, Web-Formulare oder fachliche Anwendungen, um mit den Bürgern und Unternehmen zu kommunizieren. Die Verbreitung von D-Mail hat hingegen nicht zugenommen. In den Jahren 2016 bis 2019 versandte die Bundesverwaltung lediglich rund 6 000 De-Mails. Dies entsprach 0,1 % des angenommenen Aufkommens von bis zu 6 Millionen De-Mails. Richtigerweise hätte das Innenministerium fortlaufend beobachten müssen, in welchem Umfang De-Mail genutzt wird. Das Innenministerium hätte gemeinsam mit den Behörden des Bundes den Gründen für die geringe Nutzung nachgehen müssen.
Das Projekt De-Mail sollte beendet werden
Angesichts der bisherigen Entwicklung ist nicht zu erwarten, dass Bürger und Unternehmen De-Mail als Angebot der Bundesverwaltung künftig häufiger nutzen werden. Das Onlinezugangsgesetz eröffnet Bürgern und Unternehmen mit dem digitalen Postfach einen einfacheren Weg, sicher mit der Verwaltung zu kommunizieren.
Das Bundesinnenministerium sollte sich deshalb dazu durchringen, das Projekt De-Mail zu beenden. Die Entwicklung von De-Mail belegt darüber hinaus, dass Politik und Ministerien schnell bereit sind, gesetzliche Regelungen zu schaffen, aber wenig Interesse daran haben, sich um die Umsetzung ihrer Vorhaben zu kümmern. Das ist von Übel und darf so nicht bleiben, sagt vorwurfsvoll
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.