Die Verbraucherzentrale eines süddeutschen Bundeslandes musste in den letzten Jahren mehrfach hunderttausende Euro an Fördergeldern zurückzahlen, weil sie die Mittel nicht wie geplant ausgeben konnte. Als Ergebnis einer Untersuchung soll nun das Förderverfahren beschleunigt und die Effizienz der Einrichtung verbessert werden.
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Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine. Sie sind als gemeinnützig anerkannt und in der politischen Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zusammengeschlossen. Die Verbraucherzentralen erfüllen ihre Aufgaben durch individuelle Beratung und durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Ihr Ziel ist es, die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten und rechtlichen Beistand zu leisten. Beraten wird beispielsweise zu Themen wie Kaufrecht, Verschuldung, Patientenrecht, Reiserecht, Energie, Umwelt und Ernährung.
Die Verbraucherzentralen helfen gegen Entgelt bei individuellen Rechtsproblemen und vertreten die Interessen von Verbrauchern im Einzelnen wie auch bei Verbands- oder Sammelklagen. Insbesondere ist es satzungsmäßige Aufgabe der Verbraucherzentralen, außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlautere Werbemaßnahmen und verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken vorzugehen. Durch das von ihnen praktizierte Abmahnungsunwesen schießen sie allerdings gelegentlich auch über das gut gemeinte Ziel hinaus.
Die finanzielle Situation der Verbraucherzentrale
Von 2016 bis 2018 hatte die hier in Rede stehende Verbraucherzentrale jährlich durchschnittlich 5,6 Millionen Euro Erträge und Aufwendungen. Die Erträge bestanden weit überwiegend aus Fördermitteln des Landes (71%) und des Bundes (20%). Die Umsatzerlöse trugen nur mit 0,4 Millionen Euro (6%) zu den Erträgen bei. Der Finanzierungsanteil der Städte und Landkreise, in denen die Verbraucherzentrale Beratungsstellen unterhält, war mit 1% sehr gering. Die restlichen Erträge entfielen auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und Abmahnungen.
Verspätete Antragstellung und Bewilligung
Der Geschäftsbetrieb der Verbraucherzentrale ist personalintensiv. Daher entfallen drei Viertel ihrer Aufwendungen auf den Personalbereich. Gleichwohl stellte die Einrichtung ihren Antrag auf Förderung durch das Land für 2018 erst im Dezember 2017. Der Förderbescheid des zuständigen Landesministeriums erging erst im September 2018, so dass die endgültige Fördersumme erst drei Monate vor Ablauf des Förderzeitraums feststand. Ähnlich verhielt es sich in den Jahren davor. Personalwirtschaftlich waren die ausstehenden Fördermittel problematisch für die Verbraucherzentrale. Stellen von ausgeschiedenen Mitarbeitern konnten oft nicht sofort besetzt werden, was zu verringerten Beratungsleistungen führte.
Hohe Rückzahlungen waren die Folge
Mehrfach konnten Fördermittel nicht wie geplant ausgegeben werden mit der Folge, dass sie zurückgezahlt werden mussten. Allein 2016 beliefen sich die zurückzuzahlenden Landesmittel auf rund 400.000 Euro. In Zukunft will die Verbraucherzentrale die Förderanträge frühzeitig stellen und das zuständige Landesministerium die Bewilligungen zeitnah erlassen. Darüber hinaus erwägt das Ministerium, den Bewilligungszeitraum der Förderung auf zwei Jahre zu erweitern.
Die Kommunen sollten sich finanziell stärker beteiligen
Nach der Vereinssatzung erfüllt die Verbraucherzentrale ihre Aufgaben auch durch dezentrale Beratungsstellen, von denen es in dem betreffenden Bundesland insgesamt 12 gibt. Obwohl die Beratungsstellen das Angebot an Beratung in den jeweiligen Städten bereichern, beläuft sich der Finanzierungsanteil der Kommunen an den Erträgen, wie bereits erwähnt, auf lediglich 1%. In einigen anderen Bundesländern ist der kommunale Finanzierungsanteil dagegen wesentlich höher. Das zuständige Landesministerium will nun auf die Kommunen zugehen und versuchen, eine angemessene finanzielle Beteiligung zu erreichen.
Verbesserte Effizienz durch Kennzahlen
Auch soll die Organisationsstruktur der Verbraucherzentrale gestrafft werden, um dem vorgesehen Ausbau von Online-Beratung und Online-Information Rechnung zu tragen. Für die Verbraucherzentrale sollen Kennzahlen entwickelt werden. Damit könnte der Geschäftsbetrieb im Sinne verbesserter Effizienz gesteuert werden. Die Kennzahlen würden die Leistungen und die hierfür erforderlichen Aufwände transparent machen.
Verbraucherberatung ist eine sehr sinnvolle Sache. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die beabsichtigten Reformen bald in die Tat umgesetzt werden und im Ergebnis zu mehr Beratungsleistungen führen, zum Nutzen der Verbraucher, sagt voller Überzeugung
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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