Wichtige Steueränderung bei Xetra-Gold

von , 31.08.2020, 10:27 Uhr

Beim Verkauf physischen Goldes realisierte Wertgewinne bleiben bekanntermaßen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf des Edelmetalls mehr als ein Jahr vergangen ist. Dies gilt seit den entsprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2015 (Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14) auch für börsengehandelte Wertpapiere, sofern diese mit Gold gedeckt sind, den Goldpreis 1:1 abbilden und ein Gold-Auslieferungsanspruch ab dem ersten Gramm besteht. Die entsprechenden Papiere sind z.B. unter dem Namen „Xetra-Gold“ bekannt, können wie Aktien gehandelt werden und sind im Regelfall zu 95 % mit Gold hinterlegt.

Goldpapiere ggf. noch dieses Jahr verkaufen

Im Jahressteuergesetz 2020 findet sich nun versteckt auf Seite 87 eine neue Regelung, nach der die mit Xetra-Gold-Papieren realisierten Kursgewinne ab 1.1.2021 nach der Mindesthaltefrist von einem Jahr nicht mehr steuerfrei sein werden, sondern dann der für Aktien oder Anleihen geltenden Abgeltungssteuer unterliegen werden.

Leserinnen und Leser, die entsprechende Goldpapiere bereits länger als ein Jahr halten, sollten deshalb über einen Verkauf noch in diesem Jahr nachdenken, um die bisher eingetretenen Wertsteigerungen noch steuerfrei realisieren zu können. Im Gegenzug kann dann physisches Gold erworben werden, dessen steuerliche Behandlung sich einstweilen nicht ändern dürfte. Bei größeren „Umschichtungsbeträgen“ sollten gewisse „Lieferzeiten“ für physisches Gold berücksichtigt werden. In diesen Fällen kann sich auch der Weg zu einer schweizerischen Bank als erwägenswert herausstellen. Wir werden in einer der kommenden Ausgaben Ihrer „Vertraulichen“ hierauf noch einmal ausführlich eingehen. (tb)


Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.

Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de

Vertrauliche Mitteilungen Logo
Vertrauliche Mitteilungen

Die „Vertraulichen Mitteilungen“ erschienen erstmalig Anfang 1951. Der Gründer und langjähriger Herausgeber war Artur Missbach (1911–1988). Die „Vertraulichen“ erscheinen heute im Verlag Arbeit und Wirtschaft mit Sitz in Büsingen. Der leitende Chefredakteur derzeit ist Thomas Brügmann. Schwerpunktthemen des Verlages sind die Publizierung von Informationen rund um die Themen Innen- und Außenpolitik, Wirtschaft sowie Geldanlage. Zusätzlich ermöglicht der Verlag mit dem Anzeigendienst KONTAKT Abonnenten die Option der gegenseitigen Kontaktaufnahme. Ein aktuelles Probeexemplar der „Vertraulichen Mitteilungen“ kann unverbindlich über die Webseite des Verlages angefordert werden.


Meistgelesene Nachrichten

24h 48h 72h 7 Tage 30 Tage 3 Mo 12 Mo 24 Mo