Wenn Lehrer wenig Lust auf Fortbildung haben

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Die Corona-Pandemie hat viele Schwächen unseres Gemeinwesens sichtbar werden lassen. Im Schulbereich beispielsweise zeigte sich, dass die Bereitschaft vieler Lehrerinnen und Lehrer, sich den Herausforderungen des digitalen Unterrichts zu stellen, nicht sehr ausgeprägt war. Nun ist es kein neues Phänomen, dass viele Pädagogen wenig Interesse daran haben, etwas dazu zu lernen. Eine jetzt bekannt gewordene Untersuchung aus einem Stadtstaat belegt, wie gering das Interesse der Lehrerschaft an ihnen angebotenen Fortbildungsmaßnahmen auch in früheren Jahren schon war.

In dem Stadtstaat gibt es ein Landesinstitut, das für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zuständig ist. Das pädagogische Personal der Schulen ist verpflichtet, sich in der unterrichtsfreien Zeit zur Erhaltung und weiteren Entwicklung der Unterrichts- und Erziehungsfähigkeit fortzubilden und dies nachzuweisen.
Die Verpflichtung umfasst bei den Lehrkräften allgemeinbildender Schulen 30 Zeitstunden, für diejenigen beruflicher Schulen 45 Zeitstunden. Hierfür organisiert das Landesinstitut umfangreiche Fortbildungs- und Beratungsangebote. Die Lehrkräfte sind aber nicht verpflichtet, sich an dem Landesinstitut fortzubilden. Sie können ihrer Verpflichtung auch in jeder anderen Bildungsinstitution nachkommen.

Ein breites Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten      

Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des Landesinstituts umfassen neben klassischen Schulfächern wie Mathematik und Naturwissenschaften auch Lernbereiche wie Umwelterziehung und Klimaschutz sowie übergreifende Themen wie Medienpädagogik oder organisatorische Themen wie Personalentwicklung. Die Programmgestaltung erfolgt sowohl angebots- als auch nachfrageorientiert. Darüber hinaus unterstützt das Landesinstitut die Schulen bei der Umsetzung der regelmäßig anzupassenden Bildungsaufgaben sowie bei der Verbesserung der schulischen Unterrichtsqualität.      

Es werden nur wenige Fortbildungsstunden geleistet      

Bei einer Überprüfung wurde vor einiger Zeit festgestellt, dass von dem Personal, das Fortbildungsaufgaben unmittelbar durchführt, jeder Mitarbeiter im Schuljahr 2017/2018 durchschnittlich lediglich rund 274 Fortbildungsstunden leistete. Das sind rund 15 Prozent der Jahresarbeitszeit. Im Schuljahr 2018/2019 wurden durchschnittlich sogar nur rund 244 Fortbildungsstunden erbracht, rund 14 Prozent der Jahresarbeitszeit. Bei einer früheren Prüfung im Jahr 2006 hatte der Anteil der geleisteten Fortbildungsstunden an der Jahresarbeitszeit noch rund 29 Prozent betragen.      

Der Anteil der Fortbildungsstunden soll erhöht werden      

Als Ergebnis der Überprüfung wurde das Landesinstitut aufgefordert, entweder die Anzahl der Fortbildungsstunden zu erhöhen, gegebenenfalls auch auf die Nachfrage der Schulen nach Fortbildungsstunden Einfluss zu nehmen. Falls die Zahlen nicht besser würden, müssten die für die Lehrerfortbildung vorgehaltenen personellen Ressourcen reduziert werden. Die Schulverwaltung des Stadtstaates hat sich damit verteidigt, dass die Mitarbeiter des Landesinstituts neben den reinen Fortbildungsstunden und den dafür notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten eine Vielzahl von Tätigkeiten leisteten, die für die Schulen wichtig seien. Im Ergebnis hat die Schulverwaltung jedoch zugesagt, den Anteil für Fortbildungsstunden zu erhöhen.      

Vielfach sehr niedrige Teilnehmerzahlen      

Im Jahr 2006 hatte eine Untersuchung ergeben, dass das Landesinstitut häufig Fortbildungen mit unwirtschaftlich niedrigen Teilnehmerzahlen durchgeführt hatte. Die Schulverwaltung und das Landesinstitut hatten sich damals verpflichtet, Veranstaltungen mit weniger als 15 Teilnehmern nur noch in begründeten Ausnahmefällen und in höchstens 5 Prozent der Kurse durchzuführen. Bei der Überprüfung der Zahlen für das Schuljahr 2018/2019 stellte sich heraus, dass sich der Gesamtanteil von Fortbildungsveranstaltungen mit weniger als 15 Teilnehmern auf 42 Prozent belief. Das Landesinstitut teilte hierzu mit, dass eine reduzierte Teilnehmerzahl oft erst am Tag der Veranstaltung festzustellen sei. Teilnehmer blieben der Veranstaltung trotz fester Buchung häufig unentschuldigt fern.

Ursächlich ist die geringe Fortbildungsbereitschaft der Lehrerschaft      

Schulverwaltung und Landesinstitut haben somit ihre seinerzeitige Zusage nicht eingehalten. Nunmehr soll der Prozess zur Einhaltung der Mindestzahl von 15 Teilnehmern optimiert werden, um künftig sicherzustellen, dass Fortbildungsveranstaltungen mit wenigen Teilnehmern wirklich nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden.
Die geringe Auslastung des Landesinstituts geht natürlich auf die fehlende Bereitschaft der Lehrerschaft zurück, sich fortzubilden. Dabei müssten doch die Pädagogen, die tagtäglich mit der Wissensvermittlung beschäftigt sind, ganz besonders daran interessiert sein, ihre Kenntnisse aufzufrischen oder neue Kompetenzen zu erwerben. Vielleicht glauben viele Lehrerinnen und Lehrer, dass sie schon alles wüssten, sagt zynisch

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar