Wenn ein Theater die vereinbarten Leistungen nicht erbringen will

von , 12.01.2019, 11:56 Uhr

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Kulturstaat und lässt sich dies einiges kosten. Mehr als neun Milliarden Euro stellen Bund, Länder und Gemeinden für die Kultur jedes Jahr zur Verfügung. Der größte Einzelposten ist die Förderung der Theater. Über zwei Milliarden Euro Steuergelder fließen Jahr für Jahr in diesen Bereich. Den Löwenanteil dieser Mittel erhalten die öffentlichen Theater, also die Stadttheater und Staatstheater, von denen es in Deutschland rund 140 gibt. In sehr viel geringerem Umfang als die öffentlichen Theater werden die Privattheater gefördert, zum Teil erhalten sie überhaupt keine Subventionen. 

Nicht jede Stadt kann ein eigenes Theater unterhalten. Eine Alternative für solche Kommunen, wenn sie über geeignete Spielstätten verfügen und Wert auf ein breites kulturelles Angebot legen, sind Gastspiele von auswärtigen Theatern. Hier kommen die Landestheater oder Landesbühnen ins Spiel. 

Der besondere kulturpolitischen Auftrag dieser öffentlich-rechtlichen Theaterbetriebe besteht darin, auch Gegenden zu bespielen, in denen kein öffentliches Theater beheimatet ist. Häufig findet weniger als die Hälfte der Aufführungen am eigentlichen Sitz der Landestheater statt, was ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den Stadt- und Staatstheatern ist. 

Eine Gastspiel-Quote von bis zu 60 Prozent sollte erbracht werden      

Nicht überall hat das Leitungspersonal eines Landestheaters jedoch Lust, sich auf das mühsame Gastspielleben einzulassen, wie ein aktueller Fall aus einem größeren Bundesland zeigt. Über Jahre hinweg ignorierte die Leitung dieses Theaters die entsprechenden Vorgaben des Bundeslandes, ohne dass dies zu irgendwelchen Konsequenzen geführt hätte. 

Das betreffende Landestheater erhielt von dem Bundesland in den letzten Jahren eine jährliche Förderung von rund 1,9 Millionen Euro. Das Land trägt bei dem Landestheater einen Finanzierungsanteil von 59 Prozent, während sich bei den drei Staatstheatern dieses Bundeslandes der Finanzierungsanteil auf nur 52 Prozent beläuft. Grund für die höhere Finanzierung des Landestheater ist die seit 1990 bestehende Gastspiel-Quote von bis zu 60 Prozent.

Die tatsächliche Gastspiel-Quote war gering   

Im Jahr 2003 wurde überprüft, ob das Landestheater die Erwartungen des Landes in Bezug auf Gastspiele in theaterlosen Gemeinden auch erfüllt hatte. Wie sich herausstellte, war der Anteil der Gastspiele an der Gesamtzahl der Aufführungen des Landestheaters jedoch ausgesprochen niedrig. Für Gastspiele in dem betreffenden Bundesland lag die Quote unter 14 Prozent, unter Einbeziehung der Auftritte auch in anderen Bundesländern bewegte sie sich zwischen 19 und 22 Prozent. 

Im Jahr 2005 legte daraufhin das für Kultur zuständige Ministerium des betreffenden Bundeslandes eine mit dem Landestheater geschlossene Zielvereinbarung für die nächsten Jahre vor. Darin war u.a. eine Gastspiel-Quote von 27,5 bis 40 Prozent enthalten. Trotz der reduzierten Quote hielt das Ministerium die Landesförderung von 59 Prozent nach wie vor für angemessen.      

Die Vorgaben der Zielvereinbarung wurden nicht erreicht  

Vor kurzem wurde erneut überprüft, ob die vereinbarten Ziele auch tatsächlich erreicht worden waren. Es stelle sich heraus, dass die Vorgaben der Zielvereinbarung weder bei der Zahl der Vorstellungen noch bei den Gastspielen des Landestheaters auch nur annähernd erreicht worden waren. Statt der zu erbringenden Zahl von 110 bis 140 Gastspielen schwankte deren Zahl in den untersuchten Spielzeiten zwischen 31 und 76. Auch die Zahl der Besucher blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Die Eigenfinanzierungsquote des Landestheater, also der Anteil der Eigeneinnahmen in Prozent der Gesamtkosten, lag in den fraglichen Jahren bei mageren 11 bis 14 Prozent.

Die Landesförderung sollte an die erbrachten Leistungen gekoppelt werden

Kritiker warfen daraufhin dem zuständigen Ministerium vor, es habe viele Jahre lang die geringe Zahl der Gastspiele des Landestheaters sowie die Unterschreitung der übrigen Zielvorgaben hingenommen. Das Ministerium will jetzt neue, befristete Zielvereinbarungen abschließen, wobei eine Evaluierung der Vorgaben in der Mitte der jeweiligen Laufzeit der Intendantenverträge erfolgen soll.

Weiterhin forderten die Kritiker, die Landesförderung an die tatsächlich erbrachten Leistungen zu koppeln. Dieser Forderung steht das Ministerium jedoch skeptisch gegenüber und verweist auf die Besonderheiten des Theaterbetriebs. Der Streit über diese Frage ist noch nicht beendet und wird auch den Landtag des betreffenden Bundeslandes beschäftigen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, liebe Leserinnen und Leser, dass das Land seine Geldzahlungen vom Erbringen der vereinbaren Leistungen abhängig macht, sagt mit Entschiedenheit

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.

Claus Vogt, der ausgewiesene Finanzmarktexperte, ist zusammen mit Roland Leuschel Chefredakteur des kritischen, unabhängigen und konträren Börsenbriefs Krisensicher Investieren.

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