Während des gerade laufenden islamischen Fastenmonats Ramadan (in diesem Jahr vom 5.5. bis 4.6.) erinnern die Imame ihre Koran-Gläubigen gerne an die Zahlung der sogenannten „Zakat“. Denn Mohammedaner sind eigentlich verpflichtet, jedes Jahr 2,5 % ihres Reinvermögens (Vermögenswerte abzüglich Schulden abzüglich eines geringfügigen Freibetrages) für wohltätige – und zugleich natürlich islamische – Zwecke zu spenden. Der Spenden-Zeitpunkt ist den Gläubigen nicht vorgeschrieben, so daß die Imame während des Ramadan regelmäßig die sich ihnen bietende Chance nutzen . . .
Nicht wenige Mohammedaner entrichten die Zakat an den international tätigen „Wohlfahrtsverein“ Islamic Relief. In diesem Zusammenhang muß der Hinweis erlaubt sein, daß seit dem Jahr 2012 mehrere Großbanken (darunter die UBS und die HSBC) ihre Geschäftsverbindungen zu diesem „Wohlfahrtsverein“ beendet haben, weil über dessen Konten Gelder an Terrororganisationen im Gazastreifen und in Syrien weitergeleitet wurden. (tb)
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