Seit rund eineinhalb Jahren überwacht ein US-amerikanischer Top-Jurist den im deutschen Volkswagen-Konzern eingeleiteten „Kulturwandel“. Es ist der Anwalt und frühere republikanische Politiker Larry Thompson, der kürzlich dem US-Gericht, das ihn in diese Position hob, seinen zweiten Bericht erstattete. Es geht dabei u.a. um dem Volkswagen-Konzern „vorgeschlagene“ Maßnahmen, für deren Umsetzung „Aufpasser“ Thompson jeweils Fristen von einem bis zu höchstens sechs Monaten setzte.
Im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit kommt Thompson etwa einmal im Monat für eine Woche nach Wolfsburg und/oder Ingolstadt. Er wohnt meistens im Wolfsburger „Ritz Carlton“ und er verfügt in Wolfsburg und Ingolstadt sowie an drei Standorten in den USA (wo rund 60 Mitarbeiter beschäftigt sind) über eigene Büros. Thompson – und damit letztlich auch die US-Regierung – ist für die Erledigung seiner Arbeit ein ungehinderter Zugang zu praktisch allen Geschäftsunterlagen garantiert. Und alle mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten – das müsste eigentlich gar nicht gesagt werden – trägt natürlich auch der VW-Konzern.
Dabei ist Thompson nicht einmal der einzige Top-Jurist aus den USA, der bei deutschen Großunternehmen eine Art „Aufsichtstätigkeit“ ausübt. Es gab oder gibt beispielsweise derartige „Aufpasser“ auch bei Siemens (in Form des früheren FBI-Chefs Louis Freeh), bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder auch dem Baukonzern Bilfinger. Sie können im Regelfall nach Belieben schalten und walten und dürfen sogar an Vorstandssitzungen teilnehmen.
Ob danach schon einmal die eine oder andere vertrauliche Information an Konkurrenzunternehmen (z.B. in den USA) weitergegeben wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Auszuschließen ist es nicht. Zu einem regelrechten Eklat kam es schon einmal bei der Schweizer Großbank Credit Suisse, als der dort eingesetzte US-Aufpasser nach dem Ende der für seinen Aufenthalt vereinbarten Frist die Bank einfach nicht verließ. Da sich die Credit Suisse zur Kostenübernahme für ihn und sein Team verpflichten mußte, entstanden der Bank daraus zusätzliche Kosten im dreistelligen Millionenbereich. (tb)
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