In Mecklenburg-Vorpommern ist die noch relativ neue Verfassungsrichterin Barbara Borchardt zugleich Gründungsmitglied einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation. Borchardt war von der Partei „Die Linke“ nominiert worden und wurde Mitte Mai 2020 von einer breiten Landtagsmehrheit – also auch mit Stimmen von SPD und CDU – in das hohe Amt gewählt.
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Borchardt war in der SED und Gründerin der AKL
Für den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ist dies nur schwer zu ertragen. Denn Organisationen wie die von Borchardt mitgegründete „Antikapitalistische Linke“ (AKL) richten sich nicht nur pauschal gegen die bestehende Wirtschaftsordnung, wie Haldenwang dem Parlamentarischen Kontrollgremium im Deutschen Bundestag sagte, sondern sie stellen auch einzelne Grundrechte in Frage.
Für die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit der Wahl Borchardts einen Damm gebrochen: „Frau Borchardt ist nicht irgendwer. Sie war früher in der SED und ist innerhalb der Partei ‚Die Linke‘ auch Mitglied der AKL, der Antikapitalistischen Linken, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz dem Linksextremismus zugeordnet wird, weil sie einen grundsätzlichen Systemwechsel sowie die Überwindung der bestehenden, kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch Enteignung fordert. Das heißt für Deutschland: Abschaffung der Sozialen Marktwirtschaft“, die „in unserem Grundgesetz praktisch festgeschrieben ist“.
Steht Borchardt für die demokratische Grundordnung?
Nach dem Deutschen Richtergesetz dürfen nur Personen in ein Richteramt berufen werden, die die Gewähr dafür bieten, daß sie „jederzeit für die demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten werden. Hierzu selbst der Spiegel-Journalist Nikolaus Blome: „Eine Verfassungsrichterin der Linken verhöhnt die Mauer-Toten und ist stolz darauf. Sie tut es, weil sie es kann: Am linken Rand der Politik darf man sich mitunter mächtig mehr erlauben als am rechten.“ (tb)
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