Verbindliches Klimaschutzziel und Mindestvergütung für Auszubildende
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Im Januar treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft: Darunter sind umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz, Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Der Mindestlohn steigt, ebenso die Regelbedarfssätze in der Grundsicherung.