Urteil: Keine Abgeltungsteuer bei Aktiensplit
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Sie haben bei einer Unternehmensabspaltung neue Aktien erhalten? Dann müssen sie auf die Papiere keine Abgeltungsteuer zahlen, hat das Finanzgericht München geurteilt (Az.: 8 K 981/17). Im Streitfall hatte ein Ehepaar geklagt, das Anteile an einem US-Unternehmen (Hewlett Packard Company) hielt, das 2015 umbenannt wurde. In Anschluss hatte der Konzern einen Geschäftsteil im Wege eines Spin-Offs auf eine Tochtergesellschaft übertragen. Die Aktien wurden 1:1 getauscht. Zusätzlich hatten die Anleger jeweils eine Aktie der Tochtergesellschaft erhalten. Darauf hatte die...