Unzureichende Finanzaufsicht über die Kommunen

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Zwischen den Bundesländern und ihren Kommunen finden permanent Verteilungskämpfe um das Steueraufkommen statt. Wenn die Kommunen bei diesem Tauziehen unterliegen, flüchten sie häufig in die Verschuldung. Dann fällt es dem betreffenden Land schwer, diese Ausweichreaktionen zu beanstanden, was eine jetzt bekannt gewordene Untersuchung eines Landesrechnungshofs belegt.

Die Bundesländer beaufsichtigen ihre Kommunen, um sicherzustellen, dass diese ihre Aufgaben im Einklang mit dem geltenden Recht erledigen. Als Teilbereich dieser Rechtsaufsicht hat die Finanzaufsicht dafür Sorge zu tragen, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben beachtet werden. In einem kleineren Bundesland führt eine dem dortigen Innenministerium nachgeordnete Behörde die Rechtsaufsicht über 24 Landkreise, 12 kreisfreie und 8 große kreisangehörige Städte. Der Aufsichtsbehörde sind alle kommunalen Haushaltssatzungen vor Bekanntmachung mit Haushaltsplänen und Anlagen vorzulegen.

Die Haushaltssatzungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, und für den Gesamtbetrag der Investitionskredite. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Zusätzlich dürfen sich Kommunen nicht bilanziell überschulden.

Die meisten Haushaltspläne der Kommunen waren defizitär      

Nach den Feststellungen des betreffenden Rechnungshofs legten die 44 Städte und Kreise in den Jahren 2015 bis 2019 der Aufsichtsbehörde insgesamt 162 Satzungen über defizitäre Haushalte vor. Das entsprach 74 Prozent der eingereichten Haushalte. Die Defizite beliefen sich in den Ergebnishaushalten auf insgesamt 1,9 Milliarden Euro, in den Finanzhaushalten auf 1,5 Milliarden Euro. 65 Satzungen betrafen Kommunen, die bereits bilanziell überschuldet waren oder zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres erstmals ihre bilanzielle Überschuldung prognostizierten. Die Einhaltung des gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebots war nicht sichergestellt.      

Die Aufsichtsbehörde ergriff keine Maßnahmen      

Die Städte planten nach Auffassung des Rechnungshofs in den meisten Fällen nicht unter gebotener Ausschöpfung der Realsteuern. Für kaum einen Landkreis sei nachgewiesen, dass eine Erhöhung der Kreisumlage auszuschließen war. Gleichwohl ergriff die Aufsichtsbehörde mit Ausnahme von drei Haushalten eines Landkreises keine finanzaufsichtlichen Maßnahmen zur Änderung rechtswidriger Haushaltssatzungen.

Sie genehmigte entgegen den gesetzlichen Regelungen Investitionskredite von 1,3 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 0,7 Milliarden Euro, obwohl die Kommunen in keinem Jahr des Prüfungszeitraums einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hatten und teilweise bereits überschuldet waren. Die Genehmigungen versah die Genehmigungsbehörde häufig mit Maßgaben, deren Einhaltung sie nicht überwachte.   

Die Haushaltssatzungen hätten beanstandet werden müssen      

Bei eindeutigen Rechtsverstößen der Kommunen bedarf es laut Rechnungshof regelmäßig keiner besonderen Erwägungen, um das Einschreiten der Aufsichtsbehörde zu begründen. Dem stehe auch der – nur im Rahmen der Gesetzesbindung gewährleistete – Schutz von Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der kommunalen Organe nicht entgegen. Bei defizitär geplanten Haushalten rechtfertige daher grundsätzlich jede mögliche Verbesserung der Einnahmen- und Ausgabensituation die Erhebung von Rechtsbedenken und nachfolgend die Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung      

Nach Corona will das Land eine strengere Finanzaufsicht ausüben      

Die Aufsichtsbehörde hat erklärt, ihre Reaktion auf unausgeglichene Haushalte habe sich stets an den besonderen Umständen des Einzelfalles zu orientieren. Die Verantwortung für Haushaltsdefizite liege primär bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Es sei nicht beabsichtigt, den bisherigen kooperativen Aufsichtsstil zu verlassen und Beanstandungen zur Standardmaßnahme zu machen. Überdies habe das Innenministerium des in Rede stehenden Landes für die von der Corona-Krise geprägten Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine zurückhaltende Aufsichtspraxis angeordnet. Danach werde man Haushaltsausgleich, Überschuldung und Liquiditätskredite wieder verstärkt in den Blick nehmen.      

Das Steueraufkommen muss aufgabengerecht verteilt werden      

Der Rechnungshof macht es sich zu einfach, wenn er die kommunalen Finanznöte über eine Erhöhung der Realsteuern bzw. über eine Erhöhung der Kreisumlage lösen will. Wenn mehr oder weniger alle Kommunen eines Bundeslandes nicht mit ihrem Geld auskommen, spricht alles dafür, dass die Finanzausstattung der Städte und Kreise unzureichend ist.

Wenn die Bundesländer ihren Kommunen immer neue Aufgaben aufs Auge drücken, ihnen aber die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel nicht zugestehen, stehen die Städte und Gemeinden vor unlösbaren Herausforderungen. Angesichts der Größe der Problematik ist es nicht hilfreich, liebe Leserinnen und Leser, eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer vorzuschlagen, vielmehr muss das Steueraufkommen aufgabengerecht verteilt werden, sagt voller Überzeugung

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar