Unwirtschaftlichkeiten im Hochschulsport

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Bei der Finanzierung des Hochschulsports erlauben sich manche Universitäten eine gewisse Großzügigkeit zulasten der Staatskasse, wie man vor kurzem wieder einmal lesen konnte. Die Hochschulen haben u. a. den gesetzlichen Auftrag, den Sport in ihrem Bereich zu fördern. Größere Hochschulen bieten im Rahmen des Hochschulsports für ihre Studenten und für die Hochschulmitarbeiter eine Vielzahl von Kursen in einer ganzen Reihe von Sportarten an.

Zur Durchführung des Sportprogramms beschäftigen die Hochschulen eigenes Personal und eine große Anzahl von Übungsleitern als Honorarkräfte. Eigenes Personal wird überwiegend für die Organisation und Weiterentwicklung der Sportangebote, für die Betreuung und Anleitung der Übungsleiter sowie für Verwaltungsaufgaben eingesetzt. An einer Universität in einem kleineren Bundesland führten auch festangestellte Diplom-Sportlehrer Übungskurse durch, wenn auch nur in wenigen Fällen.

Die Kosten einer Übungseinheit waren beim Einsatz von Diplom-Sportlehrern um ein Vielfaches höher als wenn der betreffende Kurs von nebenberuflichen Honorarkräften durchgeführt worden wäre. Die Universität berief sich darauf, dass die Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Bildungsauftrages auch pädagogisch hochqualifiziertes Personal erfordere. Diese Argumentation kann nicht überzeugen, da der Hochschulsport überall in Deutschland mit nebenamtlichen Übungsleitern durchgeführt wird. 

Viele Sportangebote sind unentgeltlich      

Die Universitäten des betreffenden Bundeslandes bitten die Teilnehmer am Hochschulsport in unterschiedlichem Umfang zur Kasse. Bei einigen Universitäten ist die Teilnahme am Basissportprogramm unentgeltlich. Nur für kostenintensive Kurse sowie für den Fitnessbereich wird ein Entgelt verlangt. Das unentgeltliche Basissportangebot umfasst teilweise auch Kurse, bei denen eine Konkurrenz zu privaten Dritten besteht (z. B. Tanzkurse). Bei anderen Universitäten sind die Kurse bis auf wenige Angebote entgeltpflichtig. Mit dem Entgelt werden die variablen Kosten der Angebote gedeckt. Bei einigen Hochschulen sind die Entgelte für Gäste, die bei freien Kapazitäten am Hochschulsport teilnehmen dürfen, niedriger als die Mitgliedsbeiträge der örtlichen Sportvereine.      

Die Teilnehmerentgelte sollten zumindest die variablen Kosten decken      

Die Handhabung, zumindest die variablen Kosten des Hochschulsports durch Teilnehmerentgelte zu decken, erscheint vernünftig und sollte überall durchgesetzt werden. Einem Kursentgelt kann durchaus eine Steuerungsfunktion zukommen, es kann die Verbindlichkeit für Planung und Teilnahme erhöhen. Auf keinen Fall dürfen Kurse, die privaten Anbietern Konkurrenz machen, unentgeltlich angeboten werden. Die Entgelte für Gäste, welche die Kapazitäten des Hochschulsports mitnutzen, sollten mindestens den Mitgliedsbeiträgen der Sportvereine entsprechen, um den Vereinen nicht zu schaden.      

Hochdefizitärer Sommerball einer Hochschule   

Bei einer Universität organisierte der Hochschulsport neben Weinfesten und Wanderungen zusammen mit einem Verein auch den jährlichen Sommerball der Hochschule. An eigenen Aufwendungen hierfür wies die Universität für die letzten drei Jahre insgesamt 165.000 Euro aus. Diesen Aufwendungen standen Erträge von lediglich 8.000 Euro gegenüber, weil die Einnahmen aus der Veräußerung von Eintrittskarten beim Verein verblieben. Von diesem erwarb die Universität mehrfach Karten, die sie unentgeltlich an Gäste, Helfer und Stipendiaten weiterreichte. Der Kostendeckungsgrad des Balls war mit weniger als 5 Prozent gering. Den Zuschussbedarf finanzierte die Universität überwiegend aus Hochschulpaktmitteln.      

Veranstaltungen müssen durch Eintrittsgelder finanziert werden     

Um dies zu rechtfertigen führte die Universität aus, der Sommerball sei eine wichtige Marketingmaßnahme, eine Kostendeckung werde daher nicht angestrebt. Als die Kritik lauter wurde, hieß es von Seiten der Universität, die Finanzierung aus Hochschulpaktmitteln sei irrtümlich erfolgt und werde nachträglich korrigiert. Stattdessen erfolge der Defizitausgleich aus dem „Strategietopf“ des Universitätspräsidenten. Unabhängig von der Frage, ob der Sommerball eine geeignete Marketingmaßnahme darstellt, sollten die Kosten solcher Veranstaltungen richtigerweise durch Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen und nicht durch Mittel für Forschung und Lehre gedeckt werden.  

Problematische Kooperationen mit Vereinen      

Bei einer anderen Hochschule gestattete der für den Hochschulsport zuständige Fachbereich den Mitgliedern eines Fördervereins die unentgeltliche Teilnahme an einem Großteil seiner Veranstaltungen. Darüber hinaus nutzte der Verein die Hochschulinfrastruktur unentgeltlich. Vereinbarungen zwischen Universität und Verein waren nicht vorhanden. Solche fehlten auch für die Zusammenarbeit mit einem Tennisverein, dessen Mitglieder die Tennisanlage der Universität nutzten. Die betreffende Universität will nun Kooperationsvereinbarungen mit den beiden Vereinen schließen, welche die betreffenden Defizite beseitigen sollen. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Hochschulen unseres Landes im Zusammenhang mit dem Hochschulsport generell pfleglicher mit den Steuergeldern umgehen, sagt mit Nachdruck

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.