Unnötige Fördermaßnahmen im Bereich der Tierzucht

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In Deutschland werden auch die abseitigsten Dinge vom Staat finanziell gefördert. Wussten Sie beispielsweise, dass es für die Zucht und Haltung bestimmter Pferde- und Schweinerassen staatliche Fördergelder gibt? Ob die finanzielle Unterstützung wirklich notwendig ist, interessiert die fördernden Stellen häufig nicht sonderlich, wie im Rahmen einer Überprüfung in einem Bundesland festgestellt wurde.

In Ausführung von Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik hat ein großes Bundesland die Förderung von als bedroht eingestuften Haus- und Nutztierrassen in sein Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgenommen. In dem Programm heißt es, dass die fehlende Wirtschaftlichkeit der Haltung dieser Tiere der Grund für die Förderung sei. Gegenüber Tierhaltern, die nicht an der Erhaltungszucht teilnähmen, ergäben sich regelmäßig bestimmte zusätzliche Kosten bzw. Nachteile, zum Beispiel Mehrkosten durch die Haltung in kleinen Bestandsgrößen.

Die Förderung decke zumindest einen Teil der Kosten ab, die mit der Teilnahme an einem Zucht- und Reproduktionsprogramm verbunden seien. Tierhalter mit einem ideellen Interesse an dem Erhalt alter Rassen könnten so motiviert werden, sich längerfristig zu engagieren.

Die Förderung durch Kleinbeträge hätte unterbleiben müssen      

Für die Umsetzung der Fördermaßnahmen hat das Landwirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes Förderrichtlinien erlassen. Die Höhe des Zuschusses hängt danach von der Haus- und Nutztierrasse ab und liegt zwischen 30 Euro und 200 Euro pro Tier und Jahr. Bei der erwähnten Untersuchung wurde festgestellt, dass die allermeisten Empfänger im Ergebnis Förderbeträge zwischen 500 und einigen Tausend Euro erhielten. Nur wenige Züchter erhielten Zuschüsse, die sich auf mehrere 10.000 Euro beliefen.

Bei den kleinen Zuschüssen von wenigen Hundert Euro stellt sich die Frage, ob sich derart geringe Förderbeträge wirklich entscheidend auf die Motivation und das Engagement der Tierhalter auswirken. An und für sich gilt im öffentlichen Haushaltsrecht der Grundsatz, dass Bagatellförderungen zu unterbleiben haben, da die administrativen Kosten der Förderung hoch sind und die Wirksamkeit zweifelhaft ist. Dieser Grundsatz hätte hier zur Anwendung kommen müssen.      

Eine Großförderung entsprach nicht dem Förderprogramm      

Es gab jedoch einige Großförderungen, die ebenfalls, wenn auch aus anderen Gründen nicht erforderlich waren. In einem finanziell bedeutsamen Förderfall beispielsweise erhielt ein Tierhalter rund 90.000 Euro jährlich für einen Tierbestand von knapp 500 freilebenden Pferden. Der Zuschussempfänger vermarktete seinen Tierbestand im Rahmen einer jährlich stattfindenden Veranstaltung und erzielte hieraus beträchtliche Einnahmen. Hier erscheint überaus zweifelhaft, ob die Förderung mit dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums vereinbar war. Bei knapp 500 Tieren ging es nicht um einen kleinen Bestand, bei dem es unter Umständen zu Mehrkosten kommen kann. Die Förderung hätte nicht erfolgen dürfen.      

Ein großer Zuchtbetrieb wurde zu Unrecht gefördert      

In einem weiteren finanziell bedeutsamen Fall wurde die Zucht von zwei bestimmten Schweinerassen gefördert. Der Zuschussempfänger erhielt eine Zuwendung von rund 120.000 Euro jährlich für einen Tierbestand von über 1.200 Tieren. Auch hier war die Förderung nicht gerechtfertigt. Nach dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums sollten mit der Förderung vornehmlich Tierhalter mit kleineren Tierzahlen und keine Großzuchtbetriebe wie der vorliegende unterstützt werden. Der Betrieb produzierte jährlich immerhin rund 34.000 Ferkel. Das Ziel der Förderung, die bedrohten Schweinerassen zu erhalten, stand hier nicht im Vordergrund.      

Einnahmen der Züchter werden künftig bei der Förderung berücksichtigt      

Als Kritik an den aufgeführten Förderfällen laut wurde, hat sich das Landwirtschaftsministerium des in Rede stehenden Bundeslandes einsichtig gezeigt. Das Ministerium will die Förderung in den finanziell bedeutsamen Förderfällen künftig betragsmäßig beschränken bzw. die Förderung von den Einkommensverhältnissen der Tierhalter abhängig machen. Etwaige mit der Haltung der bedrohten Haus- und Nutztierrassen erwirtschaftete Einnahmen dürften bei der Förderung nicht unberücksichtigt bleiben.

An der Förderung durch Kleinbeträge will das Ministerium hingegen festhalten. So werden unsere Steuergelder auch weiterhin in diesen der Öffentlichkeit kaum bekannten Bereich fließen. Gespeist von dem unbändigen Willen der Politik, liebe Leserinnen und Leser, auch kleinste Interessengruppen zu beglücken, sagt resigniert

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar