und Sorgen haben die …

von , 17.08.2018, 13:22 Uhr

Gab es früher Männlein und Weiblein, so musste nun mit großem propagandistischem Aufwand ein drittes Geschlecht ins Geburtenregister aufgenommen werden: „Diverse“. Das hatte das Bundesverfassungsgericht schon am 10.10 2017 vorbereitet, jetzt zieht das Parlament nach: Das Personenstandsrecht sei (seit 2 Mio. Jahren, seitdem es Mensacxhen gibt) ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das im

Meistgelesene Nachrichten

24h 48h 72h 7 Tage 30 Tage 3 Mo 12 Mo 24 Mo