Umweltschutz tut Not-aber …

von , 12.05.2021, 10:00 Uhr

Umweltschutz tut not – darin sind sich doch letztlich alle weitgehend einig. Strittig ist und bleibt aber die Frage, ob es z.B. gerechtfertigt sein kann, aus eher politisch motivierten Gründen resultierende Umweltschutzziele derart zu überhöhen, daß sie alle anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse überwiegen?

Klimaschutz derzeit mehr Ideologie als Wissenschaft

Ein solches vorwiegend politisch dominiertes Ziel dürfte nach Auffassung etlicher kritischer Beobachter der angebliche „Kampf“ gegen die – so wird es behauptet – menschenverursachte Erderwärmung sein. Dabei ist die zugrunde liegende Faktenlage bei Licht betrachtet recht dürftig. Es wird – stark verkürzt dargestellt, aber dabei auf den Punkt gebracht – ganz einfach davon ausgegangen, daß die derzeit gängige Theorie einer menschenverursachten Erderwärmung allein schon deshalb richtig sei, weil ihr angeblich eine Forschermehrheit zustimmen würde. Inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse auch nur entfernt etwas mit Mehrheitsentscheiden zu tun haben sollen, wird dabei ebenso wenig erklärt wie auch das rechentechnisch eigenartige Zustandekommen der angeblichen „Mehrheiten“ nicht hinterfragt wird. Ohne dabei „echten“ Umweltschützern auf die Füße treten zu wollen, sollte doch in diesem Zusammenhang die Feststellung erlaubt bleiben, daß „Klimaschutz“ in seiner derzeitigen Ausprägung vielleicht weniger mit Wissenschaft und dafür mehr mit Ideologie zu tun hat.

Sofern man der vorstehenden Aussage auch nur ansatzweise zustimmen kann, kommt man zu der zwangsläufigen Schlußfolgerung, daß sich das Bundesverfassungsgericht in seinen kürzlichen Beschlüssen zum „Klimaschutz“ zu genau dieser Ideologie bekannte. Und mehr noch: es bereitete den Boden für stark freiheitseinschränkende Maßnahmen für Zwecke des „Klimaschutzes“. So, wie wir es derzeit von Teilen der Anti-Corona-Maßnahmen her kennen.

Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt

Mit ihren kürzlich veröffentlichten Beschlüssen äußerten sich die Bundesverfassungsrichter zu den Klagen verschiedener Umweltverbände (die oft steuerfinanziert sind) und von einigen Privatpersonen, die – wiederum sehr verkürzt dargestellt – im Wesentlichen bemängelten, daß die derzeitigen „CO2-Beschlüsse“ nur bis zum Jahr 2030 reichen und nicht streng genug seien. Vor allem letztere Auffassung scheint auch das höchste deutsche Gericht zu teilen. „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“, heißt es in dem Urteil wörtlich.

Auf dem Prüfstand: PKW-Nutzung, Haustierhaltung, Fleischkonsum

Reisebeschränkungen, Ausgangssperren, Verbot „übermäßigen“ Fleischkonsums oder der Haustierhaltung oder auch ein jährlich zugeteiltes Kilometerkontingent für die PKW-Nutzung: Diese und andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen könnten uns allen nun schon bald drohen. Dann eben nicht mehr wegen eines Virus‘, sondern für den „Klimaschutz“. Auch der Wirtschaft könnten dann neue und einschneidende Produktionsbeschränkungen drohen. Und man wäre gewiß kein Narr, wenn man davon ausgeht, daß auch dann wieder kleine und mittelständische Betriebe stärker betroffen sein werden als die „Großindustrie“ und erst recht als „Google, Apple und Co.“. Daß sich letztere längst zu den größten Stromverbrauchern entwickelt haben, dürfte auch dann wieder einmal geflissentlich übersehen werden.

Es wird in der Frage des angeblichen Klimaschutzes voraussichtlich schon bald nicht mehr alleine um neue und höhere Zwangsabgaben gehen, sondern auch um Fragen unserer persönlichen Freiheit. Auch daran sollte man vor der Stimmabgabe bei der im Herbst anstehenden Bundestagswahl denken! (tb)


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