Manchmal wollen Politiker eine ebenso kostspielige wie unnötige Maßnahme gegen den Rat aller Experten nicht beenden. Ein solcher Fall, über den man nur den Kopf schütteln kann, wurde vor kurzem aus einem ostdeutschen Bundesland bekannt.
Im Jahr 2007 einigten sich der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister dieses Bundeslandes darauf, dass im Rahmen der Partnerschaft mit europäischen Regionen Partnerschaftsbeauftragte eingesetzt werden sollten. Mit Hilfe der Partnerschaftsbeauftragten sollten die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem ostdeutschen Bundesland und den Partnerregionen in Polen und Rumänien verbessert werden. Im Jahr 2008 benannte die Landesregierung im Anschluss an ein Ausschreibungsverfahren Partnerschaftsbeauftragte für drei Regionen, zwei in Polen und eine in Rumänien. Zu Partnerschaftsbeauftragten wurden Privatpersonen bzw. eine Gesellschaft des Privatrechts bestellt, die jeweils eine Vergütung von rund 40.000 Euro im Jahr für ihre Tätigkeit erhielten.
Bereits kurz nach der Bestellung gab es eindeutige Aussagen aus verschiedenen Ministerien des Bundeslandes, dass es keinen Bedarf für die Beauftragten gebe. Der inzwischen zuständig gewordene Minister für Europaangelegenheiten entschied jedoch, entgegen dem Votum seiner Fachbeamten, dass für alle drei Regionen eine neue Ausschreibung durchzuführen sei. Daraufhin wurden die Verträge für den Vertragszeitraum 2012 bis 2015 neu ausgeschrieben.
Ein Gutachter sprach sich gegen die Fortsetzung der Beauftragungen aus
Im Jahr 2014 beauftragte das Europaministerium des Bundeslandes einen Gutachter mit der Evaluierung des Instruments der Partnerschaftsbeauftragten. Der Gutachter stellte u.a. fest, dass der Partnerschaftsbeauftragte in einer der beiden polnischen Partnerregionen zu keinen greifbaren Ergebnissen beitrage. In Rumänien sei keine klare Strategie erkennbar. Der dortige Partnerschaftsbeauftragte sei in Rumänien besser bekannt und vernetzt als in dem ostdeutschen Bundesland. Das Interesse an einer Zusammenarbeit liege vorwiegend auf rumänischer Seite. Der Gutachter empfahl, aus Effektivitäts- und Effizienzgründen das Instrument der Partnerschaftsbeauftragten nicht weiterzuführen.
Die Beauftragungen werden gleichwohl nicht beendet
Nach Vorlage des Gutachtens wollen die Fachbeamten in dem Europaministerium die Verträge mit den Partnerschaftsbeauftragten nicht fortführen. Die Leitung des Ministeriums sprach sich jedoch gegen eine Beendigung aus. Nach einigem Hin und Her wurde entschieden, eine der beiden Beauftragungen in Polen auslaufen zu lassen, die andere jedoch fortzusetzen. Auch an der Beauftragung für Rumänien wurde nicht gerüttelt, zusätzlich soll noch eine Beauftragung für den Ostseeraum eingerichtet werden. Die Arbeit der Beauftragten soll nunmehr ihren Schwerpunkt in der Kooperationsanbahnung mit Nichtregierungsorganisationen sowie der Intensivierung und Pflege der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen haben.
Abenteuerliche Begründungen für das Interesse an Rumänien
Als Kritik an den Beauftragungen laut wurde, räumte das Europaministerium ein, dass sich Rumänien und die dortige Partnerregion außerhalb des geographischen Fokus der Internationalisierungsstrategie des Bundeslandes befänden. Allerdings liege ein besonderes Interesse des Landes an der positiven Entwicklung Südosteuropas vor, das die Beauftragung rechtfertige. Durch den Partnerschaftsbeauftragten solle die Entwicklung persönlicher Kontakte zwischen dem Bundesland und der rumänischen Region weiter unterstützt und hierdurch ein Beitrag zur demokratischen Entwicklung Rumäniens geleistet werden. Hierdurch nehme das Land gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union wahr.
Kein Nutzen für das Land erkennbar
Festzuhalten bleibt, dass seit zehn Jahren verschiedene Partnerschaftsbeauftragte für das ostdeutsche Bundesland in Polen und Rumänien tätig sind. Messbare Erfolge haben sie nicht erzielt. Gleichwohl hat sich die politische Spitze des zuständigen Ministeriums für eine Beibehaltung und sogar Ausweitung dieses Instrumentes entschieden und sich damit über die Einwände der Fachbeamten und die Empfehlungen des Gutachters hinweggesetzt.
Ein Bezug zum Außenwirtschaftskonzept des Bundeslandes ist nicht erkennbar. Insbesondere ist nicht ersichtlich, welche konkreten Interessen das Bundesland in Rumänien verfolgt. Hoffentlich, liebe Leserinnen und Leser, kommen andere Bundesländer nicht auf den Gedanken, für unsere vielen europäischen Nachbarländer ebenfalls Partnerschaftsbeauftragte zu bestellen, das könnte richtig teuer werden, sagt voller Sorge
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.