Triage in der Pandemie neu regeln
von
, 10.11.2022, 18:15 Uhr
Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Der Bundestag hat nun einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem hierfür ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden darf. Kriterien wie Behinderung oder Alter dürfen keine Rolle spielen.