Triage in der Pandemie neu regeln

von , 10.11.2022, 18:15 Uhr

Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Der Bundestag hat nun einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem hierfür ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden darf. Kriterien wie Behinderung oder Alter dürfen keine Rolle spielen.

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