Stromnetzbetreiber aus Deutschland, Österreich, der Tschechischen Republik und der Schweiz teilten kürzlich anläßlich eines Elektromobilitätskongresses in Mannheim der automobiltechnischen Fachzeitschrift „ATZ“ mit, daß es ab dem Jahr 2021 zu Spitzenzeiten an privaten PKW-Ladestationen zu einer Beschränkung des Ladestroms kommen könnte, um einer Netz-Überlastung vorzubeugen. Diese Eingriffe sollen ab dem 1.1.2021 auf Basis einer vergleichsweise einfachen Übergangstechnik erfolgen, bis dann zum Jahr 2025 ein endgültiger und einheitlicher Standard gefunden und eingeführt sein soll. „Wir müssen eingreifen, damit es keinen Blackout gibt“, hieß es.
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Netze für zunehmende Elektromobilität nicht ausgelegt
Es geht vor allem um die gegenwärtigen Leistungsreserven der örtlichen Niederspannungsnetze, wo laut dem österreichischen Strommanager Reinhard Nenning „nicht zu jedem Zeitpunkt jede Leistung zur Verfügung gestellt“ werden könne. „Wenn gleich mehrere Elektroautos in einem Wohngebiet mit 11 oder gar 22 kW geladen“ würden, kämen die meisten Netze jedenfalls schon „ins Schwitzen“. Zwar seien diese laufend an den stetig steigenden Strombedarf angepasst worden, doch für die mit zunehmender Elektromobilität möglicherweise sprunghaft steigende Stromnachfrage seien sie einfach nicht ausgelegt.
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Schnell-Ladesäulen bisher kaum in Wonbgebieten verbreitet
Elektroauto-Fahrer, die z.B. als Berufspendler ihren Wagen abends zum Laden anschließen und am nächsten Morgen wieder losfahren, dürften die künstlich verlangsamte Ladegeschwindigkeit in vielen Fällen allerdings kaum bemerken. Eine spontane längere Fahrt könnte zu den mutmaßlichen Spitzenzeiten aber durchaus zum Problem werden. Dies zumindest so lange, bis landesweit ein flächendeckendes Netz von Schnell-Ladesäulen verfügbar sein wird, das von der örtlichen Wohngebiets-Versorgung getrennt betrieben wird. Daß der Bundesregierung dieses Problem bekannt ist, sie aber nicht offen darüber spricht, zeigt ein Passus des kürzlich verabschiedeten Klimaschutzgesetzes, laut dem Tankstellenbetreiber verpflichtet werden können, auf ihrem Gelände auch Ladestationen zu installieren. (tb)
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