Steuern in der DDR

von , 19.04.2021, 16:28 Uhr

Im „real existierenden“ (und krachend gescheiterten) Sozialismus der früheren „DDR“ sollten Steuern einer Sekundärverteilung des Nationaleinkommens und dem damit verbundenen Eigentumswechsel dienen. Es sind Gedanken, die auch heute noch existieren und die jetzt aber mit harmloser wirkenden Worthülsen wie “Umverteilung“, „soziale Gerechtigkeit“ oder „starken Schultern“ umschrieben werden, die angeblich auch „mehr tragen“ können. Durch die Verfolgung dieser Ziele geraten heute auch schon Bezieher mittlerer Einkommen in Einkommenssteuerbereiche, bei denen die sogenannte „Grenzbelastung“ (das ist der Steuersatz, der auf den jeweils nächsten, zusätzlich verdienten Euro anzuwenden ist) 40 % und mehr betragen kann.

Unternehmensgewinne wurden gnadenlos wegbesteuert

Von derartigen Steuersätzen träumten „Honecker & Co.“. Laut der letzten Steuertabelle für den „Monatssteuergrundtarif G“ für Arbeiter und Angestellte ergab sich bei einem für „DDR“-Verhältnisse bereits hohen Monatslohn zwischen 700 und 1257 Ost-Mark nur ein Grenzsteuersatz von 22,5 %. Für noch existierende Unternehmer und Gewerbetreibende, das ist in diesem Zusammenhang aber auch zu sagen, ergaben sich in diesem Einkommensbereich allerdings weitaus höhere, durchaus mit dem aktuellen Niveau vergleichbare Grenzsteuersätze von rund 40 bis 46 %. Noch höhere Unternehmensgewinne etc. wurden dann gnadenlos wegbesteuert (was mangels Investitionsmöglichkeiten zum Verfall der Infrastruktur beitrug). (tb)


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