Schon der Erwerb wird strafbar
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Zukünftig stellt der Erwerb von Dopingmitteln eine strafbare Handlung dar. Das sieht das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vor. Zudem wird die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen besser gesichert. Und bei der Änderung von Vorstandsverträgen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, etwa der Kassenärztlichen Vereinigung, muss die Aufsichtsbehörde zustimmen.