In einem vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beauftragten Rechtsgutachten kommt eine renommierte Münchner Kanzlei zu dem Schluß, daß die meisten deutschen Städte und Gemeinden bei der Messung von Stickoxiden weit über die von der Europäischen Union (EU) gesetzten Mindestanforderungen hinausgehen. Dies ist nach dem Gutachten vor allem durch eine in Deutschland allzu strenge Auslegung eher unbestimmter Rechtsbegriffe möglich geworden.
Anders als es in Deutschland im Regelfall angenommen wird, müssen die nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie erforderlichen Messungen nicht zwingend am Ort der wahrscheinlich höchsten Belastung erfolgen. Dazu heißt es im Gutachten: „Zu ermitteln sind nicht Orte, sondern Bereiche höchster Belastung – und diese sind auch nur dann zu untersuchen, wenn die Bevölkerung den dortigen Konzentrationen über einen signifikanten Zeitraum ausgesetzt ist.“
Das Gutachten wäre mithin geeignet, Klarheit in einen Streit zu bringen, den sogenannte Umweltschützer, Verkehrspolitiker und Wirtschaftsvertreter seit etlichen Monaten austragen. Es geht dabei im Kern um die Frage, ob in Deutschland die Luftschadstoffe unter deutlich schärferen Bedingungen ermittelt werden als in den anderen EU-Staaten und ob die so ermittelten Werte überhaupt als Rechtsgrundlage für mögliche Fahrverbote taugen können. Daß dieser Streit vor allem seitens der sogenannten Umweltschützer in hohem Maße ideologiebehaftet geführt wird und weniger auf Grundlage konkreter Fakten, wird letzten Endes nun auch durch das Ignorieren erkennbar, mit welchem auf das o.g. Gutachten weithin reagiert wird . . . (tb)
Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de