Neue Besen kehren
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, 23.03.2018, 16:09 Uhr
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat auf der Grundlage von § 80 StGB: „Wer einen Angriffskrieg an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ – und Art. 26 Abs. 1 GG: „Handlungen, die