Jeder Arbeitnehmer kennt diese gesetzliche Regelung bzw. sollte sie kennen und sich darauf berufen: Eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden ist laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unter "§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer" nur möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zehn Stunden reine Arbeitszeit sind also ab und zu möglich, sofern durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden gerarbeitet wird und ein entsprechender Ausgleich in Form von weniger Arbeitsstunden erfolgt.
95 Jahre Arbeitnehmerrechte auf dem Prüfstand
Bereits seit 1924 gibt es mit der Arbeitszeitordnung (AZO) verbindliche Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Deutschland. Die letzte Neubekanntmachung der AZO datiert auf den 30. April 1938, durch die endgültige Aufnahme in das Bundesrecht zum 1. Januar 1964 erhielt sie förmlichen Gesetzesrang. Mit dem Inkrafttreten des bis heute gültigen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) am 1. Juli 1994 wurde sie abgelöst.
Diese fast 100 jährige Errungenschaft für alle Arbeitnehmer will die CDU nun kippen. Mittelstandsvertreter in der Union fordern in einem 13-Punkte-Programm „Unternehmen entlasten, Arbeit erleichtern, Wachstum schaffen“, das am 4. Februar 2019 vom MIT-Bundesvorstand verabschiedet wurde, die Abschaffung der Höchstarbeitszeit von gesetzlich definierten zehn Stunden.
Die geplante Neuregelung soll vorerst nur Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern betreffen. An der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden soll aber nicht gerüttelt werden, da dies nicht mit dem EU-Recht vereinbar wäre. Als Grund für die Nouvellierung der Höcharbeitszeit werden wachsende Konjunkturrisiken und Bürokratieabbau angegeben. Besonders der Mittelstand soll dadurch fit und flexibel gemacht werden.
Kein medialer Aufschrei
Kaum ein großes und reichweitenstarkes Nachrichten-Portal hat über dieses sensible Thema berichtet. Das ist wohl auch der Grund dafür, warum es die breite Arbeitnehmer-Masse noch nicht erreicht hat. Auch die SPD, die große Arbeiterpartei, scheint von dem Plan der Union noch keinen Wind bekommen zu haben. Sonst hätte Andrea Nahles sich dazu wohl schon längsr geäußerst und den Vorschlag direkt abgebügelt. Spätestens aber, wenn das Thema zu einer konkreten Gesetzesumschreibung werden soll, werden die Wellen in diesem Zusammenhang wohl so richtig hochschlagen …