Menschenrechte sind ein hohes Gut und sie zu wahren ist wichtig und sehr richtig. Doch insbesondere in Europa entmachten zunehmend Gerichte demokratisch legitimierte Regierungen und Parlamente, weil die obsiegenden Kläger sich dabei auf ihre angeblichen Menschenrechte beriefen.
So war es beispielsweise beim kürzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den „Klimaschutzmaßnahmen“ der Bundesregierung und ähnlich könnte es nun auch auf europäischer Ebene kommen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht es jetzt nämlich um eine Klage der Schweizer „Klima-Seniorinnen“, die von der eidgenössischen Regierung strengere Klimaschutzmaßnahmen fordern. „Wir fühlen uns mit unserer erwiesenen besonderen Verletzlichkeit als ältere Frauen vom Bundesrat nicht genügend geschützt vor der Klimakatastrophe“, heißt es aus den Reihen der „Klima-Seniorinnen“. Ihre Chancen stehen nicht schlecht.
Kritische Beobachter sehen in dieser zunehmenden gerichtlichen Einmischung in politische Fragen eine problematische Entwicklung. Sie fürchten eine zunehmende Umgehung des Souveräns, der Wähler, die mit ihrer Wahlentscheidung bestimmte politische Richtungen und Leitlinien vorgeben. Sie bezeichnen es als demokratisch fragwürdig, wenn industriepolitisch weitreichende Entscheidungen unter Umgehung der Parlamente und unter Berufung auf angebliche Menschenrechte geradezu erzwungen werden. Auch wenn dies rein rechtlich gesehen nicht zu beanstanden sein sollte. Besorgniserregend ist dabei die zu beobachtende Ausweitung des Menschenrechtsbegriffs auf beinahe alles. Dies könnte durchaus dazu führen, daß Menschenrechte eines nicht mehr allzu fernen Tages als verhandelbar angesehen werden, was (abgesehen von der damit einhergehenden Machtverschiebung) der Sache insgesamt gesehen sicherlich nicht gut täte. (tb)
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