Meinungsfreiheit: So gefährlich ist das libertäre Konzept wirklich
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, 24.11.2022, 10:00 Uhr
Missverständliche Verfassungsgerichtsurteile dienen Hetzern und Hassern heute vielmals als Entschuldigung für ihr gesellschaftsschädigendes Treiben.Die Füße auf den Tisch zu legen, ist nicht verboten in Deutschland, nicht einmal in einer Gaststätte. Jeder könnte es tun, jeder dürfte es, eine Strafverfolgung ist nicht möglich. Riefe ein Wirt die Polizei zu Hilfe, würde die nicht einmal stundenlang neben dem Füßehochleger stehen wie bei den Protestaktionen der Klimaklebekinder. Nein, sie würde gar nicht kommen. Denn Füßehochlegen ist unhöflich, unschön und gesellschaftlich...