Am 26. Mai 2019 fand in Brandenburg die letzte Kommunalwahl statt. Nun kam heraus, daß im Landkreis Oder-Spree ein junger Wahlhelfer das Wahlergebnis manipulierte, indem er Stimmen für die AfD den Grünen zuordnete. Dies erfolgte, als die örtliche Wahlkommission zu fünft die Stimmen auszählte. Ein Wahlhelfer habe dabei die Wahlzettel entfaltet und vorgelesen, welcher Kandidat wie viele der insgesamt drei zu vergebenden Stimmen errungen hatte.
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Wahlhelfer: "Mein Herz schlägt links"
Die anderen vier Wahlhelfer hatten jeweils einige der Listen der zur Wahl stehenden Parteien vor sich und machten dann hinter die Namen der jeweils gewählten Kandidaten Zähl-Striche. Hierzu der junge Wahl-Manipulierer wörtlich: „Ich hatte die Listen der Grünen, der AfD und einer kleinen, regionalen Gruppierung, an deren Namen ich mich nicht mehr erinnere. Wenn einer der AfD-Kandidaten mehrere Stimmen erhalten hat, habe ich dort einfach nur eine Ziffer, die restlichen bei einem Kandidaten der Grünen abgestrichen.“ Die Motivation für diese Straftat „begründete“ der junge Mann mit seinen politischen Ansichten: „Mein Herz schlägt links“ und es sei für ihn daher nicht hinnehmbar gewesen, daß eine „rechtspopulistische Partei“ so starken Zuspruch erhalten habe. Tatsächlich kam die AfD bei der brandenburgischen Kommunalwahl landesweit auf annähernd 16 %.
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Bei Wahlfälschung drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis
Der Wahlhelfer wird sich jetzt vor Gericht verantworten müssen. Wahlfälschung kann nach § 107a des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Nicht einmal diese Aussicht konnte den jungen „Links-Fan“ aber bisher zur Vernunft bringen. Er kündigte vielmehr an, daß er trotz der drohenden Strafe auch in Zukunft Wahlfälschung betreiben würde, wenn er nur dazu die Gelegenheit hätte und man es ihm wieder so leicht machen würde wie bei der begangenen Tat. (tb)
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