Mängel bei der Förderung eines Landesverbandes

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Vor kurzem konnte man in den Medien interessante Details über einen Landesverband lesen, der die Interessen einer ethnischen Minderheit in einem norddeutschen Bundesland vertritt. Dieser Verband wird seit Jahren von der Landesregierung reichlich mit Zuschüssen bedacht, hat sich aber in der Vergangenheit nicht unbedingt an die Vorschriften gehalten, die für den Umgang mit Fördermitteln gelten. Die zuständigen staatlichen Stellen ließen den Verein lange Zeit gewähren, was vielleicht damit zusammenhing, dass er sich für eine Gruppe von Menschen einsetzt, die in der Nazizeit verfolgt wurden. Da ist aus staatlicher Sicht allergrößte „Sensibilität“ geboten.

Im Regelfall fördert die öffentliche Hand einzelne Vorhaben durch Zuschüsse für einen begrenzten Zeitraum, das ist die sogenannte Projektförderung. In manchen Fällen wird auch der ganze Tätigkeitsbereich einer Einrichtung vom Staat bezuschusst, das nennt sich dann institutionelle Förderung. 

Die institutionelle Förderung erfolgt zwar grundsätzlich nur für ein Jahr, in der Praxis wird daraus jedoch regelmäßig eine dauerhafte Subventionierung der betreffenden Einrichtung. Ein umfassendes Netz an Vorschriften regelt beide Förderarten, von der Antragstellung über die Bewilligung der Gelder bis zum Nachweis, dass die Fördermittel zweckentsprechend verwendet worden sind. 

Der Umfang der Förderung hat stark zugenommen 

Der erwähnte Landesverband finanziert sich fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln. Er wird von dem Bundesland, in dem er seinen Sitz hat, institutionell gefördert, daneben erhält er aber auch noch Fördermittel für verschiedene Kultur- und Bildungsprojekte sowie Gelder aus Lotterieerträgen. Die Leistungen des Landes an den Landesverband wiesen in den letzten Jahren eine stark steigende Tendenz auf. Im Jahr 2010 hatte die Förderung einen Umfang von rund 195.000 Euro, im Jahr 2019 waren es dann mehr als 750.000 Euro, die dem Verband von dem betreffenden Bundesland zuflossen. 

Der Verband hat jahrelang die vorgeschriebenen Unterlagen nicht vorgelegt     

Das Finanzgebaren des Landesverbandes wies gravierende Mängel auf. Die Entscheidungen der für die institutionelle Förderung verantwortlichen Stellen, das war zeitweise die Staatskanzlei, zeitweise das Bildungsministerium des norddeutschen Bundeslandes, waren nicht nachvollziehbar. In keinem der untersuchten Haushaltsjahre hatte der Verband diejenigen Unterlagen eingereicht, die für eine inhaltliche Prüfung des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs erforderlich gewesen wären.

Für keines der betrachteten Haushaltsjahre hatte der Verband einen ordnungsgemäßen Nachweis über die Verwendung der Mittel für die institutionelle Förderung vorgelegt. Die Akten enthielten keine Hinweise darauf, ob und in welcher Weise die verantwortlichen Stellen sich um die Verwendung dieser Fördermittel gekümmert hatten.     

Ein Rückforderungsanspruch des Landes von 70.000 Euro wurde ermittelt      

Nachdem der Kassenprüfer des Verbands in seinem Jahresbericht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Verband hingewiesen hatte, hat die Staatskanzlei ab 2017 das Förderverfahren rechtlich aufgearbeitet. Sie hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, die Verwendung der Fördermittel für die Jahre 2013 bis 2016 detailliert zu überprüfen. Diese Überprüfung hat zahlreiche Mängel im Finanzgebaren des Verbands bestätigt. Auf der Grundlage der Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Staatskanzlei einen Rückforderungsanspruch des Landes gegen den Verband von rund 70.000 Euro ermittelt.

Das Land finanziert sich seinen Rückforderungsanspruch im Ergebnis selbst     

Der Verband lebt fast ausschließlich von Landesmitteln und verfügt über keine Eigenmittel, aus denen Rückzahlungen erfolgen könnten. Um den Rückforderungsanspruch des Landes durchzusetzen, hat sich die Staatskanzlei daher für eine – auf mehrere Jahre gestreckte – Verrechnung der Rückzahlung mit zukünftigen Förderungen entschieden. Das bedeutet, dass die Mittel für die Verbandsarbeit entsprechend gekürzt werden. Einschränkungen bei den einzelnen Projekten sind dann die notwendige Folge.

Das bedeutet weiterhin, dass das Land sich seinen Rückforderungsanspruch durch die Verrechnung mit zukünftigen Zahlungen im Ergebnis selbst finanziert. Der Verband hätte allerdings auch die Mitglieder der zuständigen Verbandsorgane, welche die Rückforderungen zu verantworten hatten, in Haftung nehmen können. Aber eine entsprechende Forderung des Landes war vermutlich politisch nicht opportun. 

Die fördertechnischen Regelungen müssen in Zukunft konsequent beachtet werden     

Für die Zukunft muss in solchen Fällen verstärkt darauf geachtet werden, dass Rückforderungsansprüche gar nicht erst entstehen. Dies erfordert eine enge Begleitung der Zuschussempfänger und eine konsequente Beachtung der fördertechnischen Regelungen.

Wie zu erfahren war, hat die Staatskanzlei des norddeutschen Bundeslandes die bekannt geworden Missstände zum Anlass genommen, personelle und organisatorische Änderungen einzuleiten, um einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Förderverfahren sicherzustellen. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass jetzt alles besser wird und falsche Rücksichtnahmen auch in „sensiblen“ Förderfällen unterbleiben, meint

Gotthilf Steuerzahler

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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar