Kindheitswissenschaftler Prof. Dr. Michael Klundt im Bundestag: Corona-Maßnahmen sind völkerrechts- und gesetzwidrige Kindeswohlgefährdung

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Der Kindheitswissenschaftler Prof. Dr. Michael Klundt vom Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften an der Hochschule Magdeburg-Stendal stellte am 9.9.2020 (Datum im Vorspann ist falsch) in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) seine Untersuchungsergebnisse zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen während der s.g. Corona-Pandemie in Deutschland vor.

Kinderrechte weitgehend ignoriert

Kinderrechte seien dabei weitgehend ignoriert worden, rügt er. Bund und Länder seien ihrer Verpflichtung zu Schutz und Fürsorge für 13 Millionen Kinder nicht nachgekommen, sondern hätten Kinder „wie Objekte behandelt.“ Das sei an sich bereits eine „schwere Form der Kindeswohlgefährdung.“ 

Der Schutz des Kindeswohls sei am Anfang sogar zu einem „Schutz vor Kindern“ gemacht worden, als diese als die einzigen „Super-Spreader“ des Virus hingestellt worden seien, beklagte Klundt. Schwere Völkerrechtsverletzungen gebe es in zahlreichen Vertragsstaaten der Kinderrechtskonvention.

Video von Friedhelf mit subjektiven Äußerungen von Prof. Dr. Michael Klundt. Das vollständige Video mit Begleittext finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestags unter "Experten rügen Beschneidung von Kinderrechten während Corona scharf".