Keine Verfügung gegen Lufthansa – Ufo-Streit spitzt sich zu

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FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Lufthansa muss die Kündigung von Tarifverträgen durch die Flugbegleitergewerkschaft Ufo weiterhin nicht anerkennen. Die Gewerkschaft scheiterte am Montag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, weil der Richter keine Eilbedürftigkeit erkennen konnte. Man werde umgehend in die Berufung beim Landesarbeitsgericht gehen, kündigte

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