Höhere Standards für energieeffiziente Neubauten
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Energiesparen und effizienteres Heizen - gerade im Gebäudebereich liegt großes Potenzial für den Klimaschutz. Das Bundeskabinett hat nun das „Effizienzhaus-55“ als Standard für Neubauten eingeführt und eine entsprechende Anpassung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2023.