HelloFresh: Ein echter Leckerbissen!

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Die Aktie von HelloFresh (ISIN: DE000A161408), ein Anbieter von Kochboxen und ein ehemaliges Startup aus dem Hause Rocket Internet, wirkte in den letzten Wochen auf Anleger und Investoren eher unappetitlich. Denn der Kurs verlor deutlich. Noch im Juli erreichte der Börsenneuling aus dem SDAX, dessen IPO erst im November 2017 stattfand, neue Rekordhochs bis 15 EUR. Davon ist der Aktienkurs jetzt allerdings mit aktuell 11,50 EUR deutlich entfernt. Doch es gibt Hoffnung!

Erst am 6. September wurde bekannt, dass der New Yorker Hedgefonds Bloom Tree Partners seine Leerverkaufspositionen von 0,77 auf 0,3 % deutlich reduziert hat. Vermutlich haben das Finanzunternehmen einen ähnlichen Chart vor sich, wie Sie ihn jetzt sehen.

Vier Dinge kommen auf dem aktuellen Kursniveau zusammen, die eine deutliche Reduzierung von Shortpositionen erfordern:

1. HelloFresh hat die grüne Unterstützungszone bei 11/11,50 EUR erreicht. 
2. MIt einem RSI von 26 ist die Aktie deutlich überverkauft.
3. HelloFresh zeigt seit März eine klassische ABC-Korrektur mit zwei gleich langen Abwärtswelle A und C.
4. Seit Mitte August hat sich eine Art Flagge gebildet.

Der besagte Hedgefonds weiß schon, warum er sein Engagement jetzt reduziert hat. Es würde nicht wurden, wenn die Shortpositionen schon bald auf 0 % sinken würden. Denn in der aktuellen Chartkonstellation ist HelloFresh ein Kandidat für einen starken Rebound, sobald die Marke von 12 EUR überboten wird und die Aktie damit aus der angesprochenen Flagge nach oben ausbricht. In diesem Fall besteht wieder die Chance auf einen Anstieg auf ca. 14,25 bis 15 EUR auf dem Niveau der dort verlaufenden Widerstandszone.

Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.

Viele Grüße,

Ihr Robert Schröder

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