Hackerangriffe sind für die Nato ein Kriegsgrund nach Artikel 5 des Nato-Vertrages
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, 17.09.2018, 17:06 Uhr
Artikel 5 des Nato-Vertrages legt fest, dass ein Angriff auf ein Nato-Land als Angriff auf alle angesehen wird, es ist der sogenannte Bündnisfall. Weniger bekannt ist, was als Angriff in diesem Sinne angesehen werden kann. Neben einem militärischen Angriff gilt auch ein Hackerangriff bereits als ausreichend, um den Verteidigungsfall auszurufen. In Deutschland wurde berichtet, dass die USA auch einen Hackerangriff eines fremden Landes als Grund ansehen, gegen dieses Land militärisch vorzugehen. Das ist schon beunruhigend genug, denn letztendlich kann die...