In jedem Rechtsstaat müssen die Gesetze beachtet werden. Das gilt im allgemeinen auch dann, wenn einzelne Individuen oder Gruppen meinen, diese im Interesse ihrer (vermeintlich) höherstehenden Moral mißachten zu können. Um ihre zumindest in manchen Fällen nicht gesetzeskonforme „Moral“ zunächst gesellschaftsfähig zu machen, sind zur Zeit immer mehr Gruppierungen dabei, nach dem Vorbild der meisten Kirchen ihre eigenen „Heiligen“ zu schaffen.
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CO2 also Religion?
Die „Klima-Apokalyptiker“ haben hierzu die mit einer minderjährigen Schwedin besetzte Kunstfigur „Greta“ erschaffen, die (man höre und staune) inzwischen angeblich sogar in der Lage sein soll, das vorgebliche „Gift“ CO2, das jede Pflanze zum Leben braucht, zu „sehen“. Und die „Religion“ der für alle offenen Grenzen und der beschleunigten Massenmigration ist gerade dabei, mit der deutschen Kapitänin Carola Rackete eine eigene „Heilige“ zu schaffen. Die Chronistenpflicht gebietet es, hier auf einige „Mißverständnisse“ und Fehlinterpretationen hinzuweisen:
Rackete: Halbwahrheiten in den Medien
Es ist erstens unwahr, daß Rackete in Italien vor Gericht gestellt werden soll, weil sie Menschenleben gerettet habe. Das ist nämlich auch in Italien nicht verboten, sondern Pflicht. Was im übrigen auch den Präsidenten Deutschlands und Österreichs bekannt sein müßte. Zweitens sind Schiffsbesatzungen nach internationalem Recht verpflichtet, Schiffbrüchige grundsätzlich im nächstgelegenen Hafen an Land zu bringen. Die libyschen Behörden wiesen der „Sea Watch 3“ hierfür Tripolis zu. Angesichts der dort herrschenden Zustände war es aber verständlich, daß Rackete diesen Hafen nicht anlaufen wollte. Sie hätte dann allerdings auf das benachbarte Tunesien ausweichen sollen, wo kein Bürgerkrieg herrscht und deutsche Touristen Erholung suchen.
Aufklärungsarbeit statt Druck auf Italien
Statt dessen fuhr sie zum italienischen Lampedusa, obwohl ihr bekannt war, daß Italiens Behörden ausländischen zivilen „Seenotrettern“ die Einfahrt in ihre Küstengewässer verboten haben. Ein deshalb von „Sea Watch“ vor dem Europäischen Gerichtshof gestellter Eilantrag, dieses Verbot aufzuheben, wurde abgelehnt, weil kein Notfall vorliege.
Rackete begründete drittens den angeblichen „Notstand“ auf ihrem Schiff dann damit, daß die aufgenommenen Migranten sich selbst Verletzungen beibringen und mit Selbstmord drohen würden. Es ist deshalb nicht auszuschließen, daß sie von ihren „Passagieren“ zur Fahrt nach Lampedusa regelrecht gezwungen wurde. Auch dies aufzuklären ist viertens Aufgabe der italienischen Justiz. Deutsche Politiker sollten sich deshalb lieber davor hüten, auf die italienischen Behörden Druck auszuüben und damit möglicherweise deren Aufklärungsarbeit zu behindern oder in eine nicht zutreffende Richtung zu lenken! (tb)
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