Als einziges Bundesland erhebt Baden-Württemberg seit einigen Jahren Studiengebühren von Studenten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben. Die Regelung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die seinerzeitige Befürchtung, die Zahl der ausländischen Studenten im „Ländle“ könnte stark zurückgehen, hat sich nicht erfüllt.
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Es war unserem Staat immer ein Anliegen, dass auch ausländische Studenten die deutschen Hochschulen besuchen können. Begründet wird dies mit der Internationalität der Wissenschaft, die vom Austausch mit anderen Nationen lebe. Ferner spielen in Bezug auf Studenten aus der Dritten Welt auch entwicklungspolitische Motive eine Rolle. Traditionell sind dementsprechend etwa zehn Prozent aller Studienplätze für ausländische Bewerber reserviert – auch in zulassungsbeschränkten Fächern wie Medizin oder Psychologie. Derzeit beträgt der Anteil der ausländischen Studenten an der gesamten Studentenschaft etwa zwölf Prozent.
Die Hochschulen führen die hohe Zahl der ausländischen Studenten auf den guten Ruf des deutschen Bildungssystems zurück. Eine viel wichtigere Rolle dürfte aber die Tatsache spielen, dass das Studium hierzulande kostenlos ist, ganz im Gegensatz zu anderen Nationen wie beispielsweise Großbritannien, USA oder Australien, die ebenfalls attraktiv für ausländische Studenten sind, von diesen aber happige Studiengebühren verlangen.
1.500 Euro Studiengebühren in Baden-Württemberg
Der Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg hat durch eine Novellierung des für die Hochschulen des Landes geltenden Gebührengesetzes zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren für ausländische Studenten eingeführt. Die Höhe der Gebühren wurde unabhängig von Hochschulart und Studiengang auf 1.500 Euro je Semester festgesetzt. Die Gebühren werden von den Hochschulen durch Gebührenbescheid erhoben. Von dem Gebührenaufkommen erhält die jeweilige Hochschule 20 Prozent, die übrigen 80 Prozent kommen dem Landeshaushalt zugute. Ausländische Studenten im Sinne des Gesetzes sind alle Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
Bildungsinländer sind von der Gebührenpflicht ausgenommen
Das Gesetz enthält eine Reihe von Ausnahmen von der Gebührenpflicht. Ausgenommen sind beispielsweise Studenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die aber in Deutschland ihr Abitur abgelegt haben (sogenannte Bildungsinländer). Weiterhin können die Hochschulen in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel Studenten, die krank oder beurlaubt sind oder sich in einem Praxissemester befinden, von der Zahlpflicht befreien.
Die meisten ausländischen Gebührenzahler stammen aus Asien
Im Jahr 2017 beliefen sich die Gebühreneinnahmen des Landes auf 3,4 Millionen Euro, seitdem sind sie auf 19,4 Millionen Euro im Jahr 2020 gestiegen. Auf die Universitäten entfallen etwa drei Viertel der Gebühreneinnahmen, die übrigen Hochschulen teilen sich das andere Viertel. Die Gebührenzahler an den baden-württembergischen Universitäten stammen mit großer Mehrheit aus asiatischen Staaten. Allein 39 Prozent kommen aus der Volksrepublik China und 13 Prozent aus Indien. Aus den ärmsten Staaten Afrikas und der Karibik kamen lediglich 2 Prozent der Gebührenzahler.
Ein dauerhafter Rückgang der Studentenzahl hat nicht stattgefunden
Während der Diskussionen über die Einführung von Studiengebühren wurde geltend gemacht, die Studiengebühren würden zu einem spürbaren Rückgang der Zahl der ausländischen Studenten an baden-württembergischen Hochschulen führen. Tatsächlich reduzierte sich die Zahl der Studenten im Studienjahr 2017/2018 um 19,1 Prozent. Mittlerweile entspricht die Zahl der ausländischen Studenten wieder annähernd dem Niveau vor 2017.
Die anderen Bundesländer wollen dem Vorbild Baden-Württembergs nicht folgen
Die Einführung von Studiengebühren für ausländische Studenten in Baden-Württemberg ist zu begrüßen, auch wenn durch die Studiengebühren lediglich ein Teil der Kosten eines Studienplatzes abgedeckt wird. In Sachsen können die Hochschulen selbst darüber entscheiden, ob sie entsprechende Gebühren erheben wollen. Zwei Musikhochschulen in Sachsen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die anderen Bundesländer konnten sich nicht dazu durchringen, dem Vorbild Baden-Württembergs zu folgen. Zu groß ist dort die Angst, des Rassismus geziehen zu werden. So werden weiterhin, liebe Leserinnen und Leser, in den meisten Bundesländern teure Studienplätze kostenlos für Studenten aus aller Welt bereitgestellt, sagt missbilligend
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.