George Soros und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

von , 07.06.2020, 11:56 Uhr

Eine detaillierte Studie des European Center for Law and Justice legt dar, in welcher Weise die Open Society-Stiftungen des umstrittenen Spekulanten George Soros die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beeinflussen, in denen es u.a. um Asylfragen geht.

Während die Studie in den meisten europäischen Ländern (und auch in Russland und den USA) auf ein lebhaftes Echo – auch in den Medien – traf, blieben die Reaktionen in Deutschland überaus verhalten. In den „großen Qualitätsmedien“ hielt man es bis heute für praktisch nicht erforderlich, hierüber zu berichten.

Urteil des EGMR beeinflusst Europa- und Asylpolitik

In dem Bericht werden sieben Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) genannt, die sozusagen unter Führung der Open Society-Stiftung vor dem EGMR sowohl als Lobbyisten auftreten als auch Richter dorthin entsenden. Im Endeffekt, so das Fazit der Studie, reichen diese NGOs dem Gericht KIagen und Stellungnahmen ein, über die dann teilweise Richter entscheiden, die noch kurze Zeit zuvor bei diesen oder befreundeten NGOs tätig waren. Die Urteile beeinflussen dann nicht selten die von der Europäischen Union zur Europa- und Asylpolitik entworfenen Grundsätze.

Von 100 Richtern, die ab 2009 an den EGMR berufen wurden, waren laut der Studie 22 in teilweise leitenden Funktionen bei den fraglichen NGOs tätig. 18 dieser 22 Richter konnten dann tatsächlich über Fälle mitentscheiden, die vorher von „ihren“ NGOs eingereicht oder unterstützt wurden. Zwar gab es auch einige wenige Fälle, in denen sich die fraglichen Richter wegen „Interessenkonflikten“ von sich aus von den Verfahren zurückzogen.

Überprüfung der Richter-Kandidaten wünschenswert und geboten

Doch die Autoren der Studie kommen zu der eindeutigen Forderung, daß eine verstärkte Überprüfung der mutmaßlichen Interessenlagen der einzelnen Richter-Kandidaten wünschenswert und geboten wäre. Sie unterlegen diese Empfehlung u.a. mit einem Hinweis auf die im Jahr 2012 vom EGMR entschiedene Klage von mehr als 20 Eritreern und Somaliern, die sich von Libyen kommend illegal nach Italien durchgeschlagen hatten und von dort nach Tripolis zurückgebracht wurden.

Der Prozeß wurde von einem großen Netzwerk Sorosfinanzierter NGOs und Anwälte vorbereitet und endete mit einer Entscheidung, die bis jetzt den EU-Staaten gewissermaßen eine Rücksendung auch illegaler „Flüchtlinge“ bei Strafe verbietet. Italien wurde nämlich verurteilt, den klagenden „Flüchtlingen“ durchaus stattlichen Schadenersatz (ca. 15 000 € pro Person) zu leisten. Doch im „deutschen Blätterwald“ herrscht Schweigen . . . (tb)


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