Geldstrafen für „Feindsender“-Hören in der EU

von , 18.03.2021, 21:03 Uhr

Das EU-Mitgliedsland Lettland ist nicht nur Aufmarschgebiet für NATO-Einheiten vieler Mitgliedsländer des Paktes (auch Deutschland) geworden, sondern auch Vorreiter einer beängstigenden Meinungs-Zensurpolitik.

Einem neuen Gesetz zufolge sollen in dem EU-Land nämlich Geldstrafen gegen Personen verhängt werden können, die bestimmte „Feindsender“ insbesondere über das Internet hören. Es sind insbesondere russische Sender, die unter diese neue Meinungszensur fallen werden. Sie sind im EU-Staat Lettland gewissermaßen „verboten“, sie werden so gut es geht technisch sabotiert und sollen auf diese Weise daran gehindert werden, ihre Informationen an die lokale Bevölkerung oder Angehörige der NATO-Einheiten zu vermitteln.

Meinungszensur in Deutschland oder Europa könnte wieder möglich sein

Eine ähnliche Situation herrschte zur Zeit des braunen Sozialismus in Deutschland vor. Der Großvater des Verfassers konnte sich damals nur durch „Abhören eines Feindsenders“ vor den Kommunisten und damit vor deren Gewalttaten gegenüber seiner Familie mit fünf Kindern retten. Also eben nur dadurch, daß er – ebenfalls unter (damals sehr strenge) Strafe gestellt – die „Feindsender“ (damals die BBC) abhörte und so den zukünftigen Frontverlauf besser einschätzen konnte als dies alleine mit den NS-Propaganda-Nachrichten möglich gewesen wäre. Für viele Deutsche schien es bislang undenkbar, daß eine ähnliche Propaganda und Meinungszensur in Deutschland oder Europa wieder möglich sein könnte. Daß dies dennoch geschieht und die EU tatenlos zusieht, ist nicht nur skandalös, sondern erlaubt auch Rückschlüsse auf eine offenbar wieder um sich greifende Geisteshaltung.

Abwarten, wie die Öffentlichkeit reagiert

Nun bleibt sorgfältig zu beobachten, ob Lettland dieses Gebaren von der EU auch weiterhin gestattet wird oder ob es doch noch zu einem Verbot kommt. Denkbar ist leider auch, daß es sich dabei um einen der „berühmten“ Vorstöße innerhalb der EU handeln könnte, bei denen geradezu unglaubliche Regelungen versuchsweise erlassen werden und man die Reaktionen der Öffentlichkeit abwartet. Gibt es keine oder nur geringe Widerstände, schreitet man dann so lange immer weiter fort, bis es kein Zurück mehr gibt. Genau diese Taktik hatte Jean-Claude Juncker als seinerzeitiger EU-Kommissionspräsident und -stratege ganz offen zugegeben. (eh)


Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.

Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de

Vertrauliche Mitteilungen Logo
Vertrauliche Mitteilungen

Die „Vertraulichen Mitteilungen“ erschienen erstmalig Anfang 1951. Der Gründer und langjähriger Herausgeber war Artur Missbach (1911–1988). Die „Vertraulichen“ erscheinen heute im Verlag Arbeit und Wirtschaft mit Sitz in Büsingen. Der leitende Chefredakteur derzeit ist Thomas Brügmann. Schwerpunktthemen des Verlages sind die Publizierung von Informationen rund um die Themen Innen- und Außenpolitik, Wirtschaft sowie Geldanlage. Zusätzlich ermöglicht der Verlag mit dem Anzeigendienst KONTAKT Abonnenten die Option der gegenseitigen Kontaktaufnahme. Ein aktuelles Probeexemplar der „Vertraulichen Mitteilungen“ kann unverbindlich über die Webseite des Verlages angefordert werden.


Meistgelesene Nachrichten

24h 48h 72h 7 Tage 30 Tage 3 Mo 12 Mo 24 Mo