In der öffentlichen Diskussion wird allgemein-vereinfachend immer wieder von „Migranten“ gesprochen, wenn es um Menschen geht, die aus den verschiedensten Gründen nach Deutschland zuwandern wollen. Nach der gängigen Definition wird in Deutschland als „Migrant“ bezeichnet, wer selbst – oder mindestens ein Elternteil – nicht hierzulande geboren wurde. Wer also z.B. als Deutscher eine Italienerin heiratet, die im Babyalter mit ihren Eltern nach Deutschland kam, dann haben nach dieser Definition auch die aus dieser neuen Ehe entspringenden Kinder einen „Migrationshintergrund“.
Auch interessant: Wie berichten Medien über Migration und Flucht?
Migrationsbegriff wird seit Jahrzehnten falsch definiert
Dies legt den Verdacht nahe, daß die zugrunde liegende Definition bewußt weit gewählt wurde, um den Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund möglichst schnell zu steigern, um einen getrennten Ausweis in allen möglichen Statistiken – vom Sozial- und Bildungsbereich bis hin zur Kriminalität – unbrauchbar zu machen.
Dies vorweggeschickt erlauben wir uns, nachstehend auf die eigentlich richtige Differenzierung der einzelnen Migrationsarten hinzuweisen. Am einfachsten und eingängigsten kann dies mit Hilfe der nachfolgend dargestellten Matrix geschehen. Es gehört offenbar zur Tragik der jüngeren deutschen Geschichte, daß hier seit einigen Jahrzehnten nicht mehr korrekt formuliert wird: (tb)
Freiwillige Migration Unfreiwillige Migration
Vorübergehend Wanderarbeiter Asylsuchender
Dauerhaft Zuwanderer Flüchtling
Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de