Nach Feststellungen des sächsischen Landesrechnungshofs verursachen Hochrisikofußballspiele bei der Polizei jährlich zusätzliche Kosten in Millionenhöhe. Diese Kosten werden derzeit von der steuerzahlenden Allgemeinheit getragen.
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Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die Kosten zur Absicherung kommerzieller Großveranstaltungen, welche ein hohes Gewaltpotenzial aufweisen, in angemessener Weise von den Veranstaltern erhoben werden können. Das sächsische Innenministerium hat sich der Empfehlung des Rechnungshofs angeschlossen, für Sachsen soll eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Fußballspiele – insbesondere Bundesligaspiele – werden häufig von gewalttätigen Ausschreitungen begleitet. Um einen möglichst störungsfreien Veranstaltungsverlauf zu gewährleisten, werden die Spiele in Sachsen – ebenso wie in allen anderen Bundesländern – von Einsatzeinheiten der Polizei abgesichert. Im Bedarfsfall werden auch Kräfte der Bundespolizei sowie anderer Bundesländer angefordert.
Der sächsische Rechnungshof hat den Aufwand der Polizei im Jahr 2019 zur Absicherung von Fußballspielen im Freistaat Sachsen geprüft und dabei im Einzelnen die entstandenen Personal- und Sachkosten ermittelt. Für die Untersuchung wurden sächsische Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga, der 3. Liga und der Regionalliga ausgewählt.
Der Polizei entstanden Kosten von 7,3 Millionen Euro
Die von den ausgewählten Vereinen im Jahr 2019 ausgetragenen 93 Fußballspiele verursachten nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs insgesamt rund 140.800 Einsatzstunden der Polizei. Dies entspricht 86 Beamtenstellen (Vollzeitäquivalenten). Daneben fielen Sachausgaben an für mehr als 5.000 Fahrzeuge mit einer Gesamtkilometerleistung von über 500.000 km, für 94 Pferde und für rund 50 Betriebsstunden der Polizeihubschrauber. Der Rechnungshof hat für die 93 Spiele Personalkosten in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro und Sachkosten in Höhe von mehr als 500.000 Euro ermittelt, zusammen also 7,3 Millionen Euro.
In Bremen müssen die Fußballvereine bei Hochrisikospielen zahlen
Der Freistaat Sachsen stellt bisher keine Kosten für die Polizeieinsätze bei Fußballspielen in Rechnung. Das Land Bremen hat dagegen im Jahr 2014 eine Regelung für die Erhebung von Gebühren für die Ausgaben der Polizei zur Sicherung von Hochrisikofußballspielen eingeführt und fordert von den Veranstaltern solcher Fußballspiele Verwaltungskosten. Bremen begründete dies mit dem Mehraufwand, der wegen der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften aus Anlass einer konkreten Veranstaltung entsteht, für die auf der Grundlage von Erfahrungswerten besondere Sicherheitsrisiken prognostiziert werden. Bremen vertritt die Auffassung, dass solche Kosten nicht dem Steuerzahler angelastet werden dürften.
Der Rechnungshof hält die Mehrbelastung für tragbar
Folgte der Freistaat Sachsen der Praxis des Landes Bremen, würde sich bei Anwendung der Bremer Gebührenregelung für die untersuchten Hochrisikospiele in Sachsen ein Betrag von rund 3,8 Millionen Euro ergeben. Bei einer Inanspruchnahme der sächsischen Bundesligisten für Hochrisikospiele läge die Mehrbelastung im Verhältnis zu den durchschnittlichen Gesamtaufwendungen der Vereine bei weniger als 1 Prozent bis zu rund 4 Prozent ihrer sonstigen Ausgaben. Negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der sächsischen Bundesligisten wären somit aus der Sicht des Rechnungshofs bei einer Erhebung von Verwaltungskosten für Polizeieinsätze wenig wahrscheinlich.
Die angestrebte Regelung muss auch für andere Großveranstaltungen gelten
Das sächsische Innenministerium teilte hierzu mit, es schließe sich der Empfehlung des Rechnungshofs zur Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bei Veranstaltungen an. Dabei dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, dass es auch wirtschaftlich schwache Vereine gebe. Insbesondere bei den Vereinen der 3. Liga und der Regionalliga sei anzunehmen, dass die Gebührenerhebung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnte.
Der Einwand des sächsischen Innenministeriums hat Gewicht und wird sicher bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung Beachtung finden. Auf jeden Fall sollte aber sichergestellt werden, dass die angestrebte Gebührenregelung nicht nur für Fußballvereine gilt. Es gibt schließlich auch noch andere Großveranstaltungen mit hohem Gewaltpotential, liebe Leserinnen und Leser, deren Veranstalter sollten nicht bessergestellt werden, fordert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.