Im Justizvollzugsdienst ist der Anteil der Beamten sehr hoch, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert werden, entsprechende Informationen wurden vor kurzem aus einem süddeutschen Bundesland bekannt. Frühpensionierungen erhöhen die Personalkosten des betreffenden Bundeslandes und verschärfen den Personalmangel in den Gefängnissen. Es gibt kaum Erfolge bei den Bemühungen, die eingeschränkt dienstfähigen Gefängnisbeamten an anderer Stelle einzusetzen und damit die vorzeitige Pensionierung zu vermeiden.
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Beamte sind nach den geltenden Bestimmungen in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Dienstpflichten dauernd nicht mehr erfüllen können oder wenn sie infolge von Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan haben und die Aussicht auf Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit innerhalb überschaubarer Zeit nicht besteht. Allerdings ist vor einer Pensionierung zu prüfen, ob eine anderweitige Verwendung der Beamten möglich ist.
An die Dienstfähigkeit von Beamten des Justizvollzugsdienstes werden – ähnlich wie bei Polizeibeamten – höhere gesundheitliche Anforderungen gestellt als an Beamte anderer Laufbahnen. Können die Gefängnisbeamten diese Anforderungen nicht mehr erfüllen, kommt eine Verwendung in der Verwaltung der Gefängnisse, bei Gerichten oder in sonstigen Landesbehörden in Betracht.
Rund 33 Prozent aller Gefängnisbeamten werden frühpensioniert
Die Quote der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit hat sich in der Landesverwaltung des süddeutschen Bundeslandes bei unter 10 Prozent eingependelt. Selbst im Polizeivollzugsdienst ist sie von früher 15 Prozent auf nunmehr rund 10 Prozent gesunken. Dagegen beträgt sie bei Gefängnisbeamten rund 33 Prozent und ist damit rund dreimal so hoch wie im Polizeivollzugsdienst. In einigen Justizvollzugsanstalten war in den letzten Jahren Dienstunfähigkeit sogar in mehr als der Hälfte aller Pensionierungen der Grund für die Versetzung in den Ruhestand.
Hoher Anteil von psychischen Erkrankungen
Auffällig ist, dass im das mittlere Pensionierungsalter bei 48 Jahren liegt. Das ist etwa 10 Jahre früher als das durchschnittliche Alter aller sonstigen Landesbeamten, welche vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Bei 60 Prozent aller Frühpensionierungen von Gefängnisbeamten sind psychische Erkrankungen der Grund für die Dienstunfähigkeit. Der Wert von 60 Prozent liegt mehr als 10 Prozentpunkte über dem Wert in der übrigen Landesverwaltung.
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Monetäre Folgen für das Land
Vorzeitige Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit verursachen dem Land erhebliche Kosten. Ein Justizvollzugsbeamter, der etwa 11 Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand tritt, verursacht bis zu seinem Lebensende Mehrkosten von rund 300.000 Euro. Bei derzeit jährlich durchschnittlich 23 Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit in dem süddeutschen Bundesland summiert sich dies auf rund 6,9 Mio. Euro. Sollte es durch geeignete Maßnahmen gelingen, die Dienstunfähigkeits-Quote deutlich zu reduzieren, könnten Millionenbeträge an Personalkosten vermieden werden. Hinzu kommt, dass durch die vorzeitigen Pensionierungen der Gefängnisbeamten der Personalmangel in den Gefängnissen verschärft wird und die übrigen Mitarbeiter durch Mehrarbeit belastet werden.
Die Suche nach anderweitiger Verwendung war nicht erfolgreich
Die zuständigen Stellen in der Justiz hatten zwar in der Hälfte aller Fälle von Dienstunfähigkeit eine ressortübergreifende Suchanfrage zur anderweitigen Verwendung von Gefängnisbeamten durchgeführt. Für keinen einzigen Beamten wurde dabei jedoch eine neue Aufgabe gefunden. Dabei waren vielfach die betroffenen Beamten lediglich den spezifischen Belastungen des Justizvollzugs, d. h. dem direkten Kontakt mit den Gefangenen oder dem Schichtdienst nicht mehr gewachsen. Andere Tätigkeiten hätten sie dagegen – nach den vorliegenden amtsärztlichen Gutachten – durchaus noch ausüben können. Einige vorzeitig pensionierte Beamte des Justizvollzugs hatten sich dann auch neue Tätigkeiten gesucht, allerdings außerhalb der Landesverwaltung, z. B. in der kommunalen Verkehrsüberwachung oder als Hausmeister.
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Nach anderweitiger Verwendung sollte verstärkt gesucht werden
Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes erklärt die hohe Dienstunfähigkeitsquote im Justizvollzugsdienst mit den dort bestehenden großen Belastungen. Es verweist weiter darauf, dass zwar ressortübergreifend keine anderweitigen Verwendungen für dienstunfähige Justizvollzugsbeamte gefunden worden seien, wohl aber innerhalb von Justizvollzugsanstalten, etwa auf „Schonposten“ im Vollzugsdienst oder in der Verwaltung der Gefängnisse. Um die Rahmenbedingungen im Justizvollzug zu verbessern, habe die Landesregierung zusätzliche Personalstellen im Haushaltsplan 2018/2019 bereitgestellt. Ob das reicht, fragt man sich da. Auf jeden Fall müssten die Bemühungen verstärkt werden, liebe Leserinnen und Leser, anstelle einer Frühpensionierung für eine anderweitige Verwendung der in Frage kommenden Beamten zu sorgen, meint mit Entschiedenheit
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.