Flüchtlingszustrom und Kriminalität

von , 09.03.2021, 16:02 Uhr

Im jüngsten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zur „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ heißt es: „Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Deutschland dauert weiterhin an. . . . Von Januar 2015 bis September 2020 wurden insgesamt 1 745 185 Asylsuchende registriert. . . . Haupt[1]herkunftsstaaten der Asylsuchenden im 1. bis 3. Quartal 2020 waren Syrien (26 550), Afghanistan (7452) und der Irak (7211).“ „In den ersten drei Quartalen 2020“, heißt es weiter, „wurden insgesamt 180 699 Fälle im Zusammenhang mit versuchten oder vollendeten Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger erfaßt wurde. (1.-3. Quartal 2019: 199 625 Fälle) . . . .“

Zur Kriminalitätsneigung der Neuankömmlinge führt das BKA aus: „Der Anteil der Fälle mit tatver[1]dächtigen Zuwanderern aus Syrien, Afghanistan und dem Irak war weiterhin niedriger als der Anteil die[1]ser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer (nicht mit der Gesamtbevölkerung zu verwechseln, die Red!). Der Deliktschwerpunkt lag bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, ge[1]folgt von Vermögens- und Fälschungsdelikten.

Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern aus den Maghreb-Staaten (Nordafrika, die Red.) sowie aus Georgien war weiterhin deutlich höher als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer. Bei Staatsangehörigen aus den afrikani[1]schen Staaten Gambia, Nigeria und Somalia war der Anteil der Fälle . . . ebenfalls wesentlich höher als der Anteil an der Gruppe der Zuwanderer. . . . Gambische Tatverdächtige traten vermehrt mit Rausch[1]giftdelikten in Erscheinung . . . .“ Soweit der Bericht des BKA, dem wohl nichts hinzuzufügen ist.


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