Finanzielle Schieflage eines geförderten Instituts

von , 20.01.2019, 13:27 Uhr

Immer wieder kommt es vor, das Steuergelder in staatsnahe Einrichtungen gepumpt werden, ohne dass nachgehalten wird, ob die mit der Förderung verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden und die Empfänger der Gelder sich auch an die mit der Förderung verbundenen Auflagen halten. Häufig ist es so, dass Fehlentwicklungen über lange Zeiträume hingenommen werden und die öffentliche Hand bei finanziellen Problemen der Empfänger helfend einspringt. So geschehen bei einem Forschungsinstitut in einem norddeutschen Bundesland. 

Das Forschungsinstitut, das rund 50 Mitarbeiter beschäftigt, wird seit Jahren vom Wirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes durch hohe Zuschüsse unterstützt. Das Institut bekommt die staatlichen Fördermittel, um die Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft und der regionalen Wirtschaft in dem Bundesland zu verbessern.

 Das Institut erhält eine Grundfinanzierung sowie Mittel für einzelne Projekte von dem Bundesland. Daneben wirbt es in großem Umfang Drittmittel von weiteren öffentlichen und privaten Geldgebern ein. Wie eine Überprüfung ergab, missachtete das Institut mehrfach die für Zuschussempfänger geltenden Vorgaben für die Haushalts- und Wirtschaftsführung, ohne dass das fördernde Ministerium eingegriffen hätte. 

Das Institut geriet in eine finanzielle Schieflage      

Viel gravierender als die Verstöße gegen einzelne Förderbedingungen war jedoch die Entwicklung der finanziellen Situation des Instituts, die seit dem Jahr 2011 angespannt ist. Erste Bemühungen, die finanzielle Lage zu verbessern, zeigten keinen nachhaltigen Erfolg. Im Jahr 2015 leitete das fördernde Wirtschaftsministerium dann weitergehende Sanierungsmaßnahmen ein. So war u.a. beabsichtigt, drei Bereiche des Instituts zu verkaufen oder zu schließen, Personal abzubauen und die Mitarbeiterauslastung zu verbessern. Ferner sollten die Projekte auf solche mit höherem Kostendeckungsgrad konzentriert und das Geschäftsmodell stärker auf die regionale Wirtschaft ausgerichtet werden. Die wirtschaftliche Situation des Instituts verbesserte sich aber auch mit diesen Maßnahmen bis Ende 2016 nicht deutlich.      

Zuerst Vertragsverlängerung, dann Kündigung des Geschäftsführers

Obgleich der Vertrag des Geschäftsführers des Instituts erst Ende September 2015 ausgelaufen wäre, verlängerte der Vorstand, dessen Vorsitzender satzungsgemäß ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums war, den Vertrag im Dezember 2014 um weitere fünf Jahre. Zudem wurde die Geschäftsführervergütung angehoben. Im Januar 2016 war der Vorstand der Auffassung, eine Sanierung des Instituts unter Leitung des Geschäftsführers hätte keine Aussicht auf Erfolg. Der Geschäftsführer wurde von seinen Aufgaben entbunden und im Sommer 2016 entlassen. Er erhielt eine Abfindung von rund 100.000 Euro. Kritiker bemängelten die vorzeitige Verlängerung des Geschäftsführervertrages. Angesichts der anhaltend kritischen finanziellen Situation des Instituts hätte der Erfolg von Sanierungsschritten in die Vertragsverhandlungen einbezogen werden müssen.

Finanzielle Lasten für das Land durch die Sanierung   

Im Zuge der im Jahr 2015 beschlossenen Sanierung stimmte das Wirtschaftsministerium hohen finanziellen Belastungen und Verpflichtungen für das betreffende Bundesland zu. Dazu gehören u.a. eine Aufstockung des Eigenkapitals um 500.000 Euro, die Besicherung eines bis 2026 laufenden Darlehens über 800.000 Euro sowie die Stundung öffentlicher Mittel in Höhe von mehr als 600.000 Euro mit schrittweiser Rückführung bis zum Jahr 2025. Das Institut und das Ministerium beabsichtigen, die Sanierung bis zum Jahr 2025 abzuschließen. Allerdings ist bisher nicht geplant, das negative Eigenkapital des Instituts bis zu diesem Zeitpunkt auszugleichen.

Kaum Verbesserungen bei der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft      

Nach einem Gutachten aus dem Jahr 2017 hat sich das Institut anders entwickelt als mit der Gründung bezweckt. Ein stabiles Kooperationsgeflecht mit den regionalen Unternehmen habe sich nicht oder nur ansatzweise ausgebildet, heißt es in dem Gutachten. Ein wesentlicher Teil des vom Wirtschaftsministerium verfolgten Förderzwecks ist somit nicht erreicht worden. Das Ministerium will dennoch an der Förderung festhalten. Das Institut habe durchaus Transfererfolge von der Wissenschaft in die Wirtschaft erzielt. Überdies seien zwischenzeitlich Veränderungsprozesse in Gang gesetzt worden, um das Institut an seinem Förderzweck ausrichten zu können.

Finanzielle Risiken für das Institut      

Das Institut befindet sich seit 2016 in einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission wegen der Förderung zweier Projekte, an denen mehrere Partner beteiligt waren. Das Institut nahm in seiner Eigenschaft als Projektkoordinator die Zahlungen der EU-Kommission entgegen und leitete sie an die Partner weiter. Sollte die EU-Kommission für beide Projekte die ausgezahlten Förderbeträge zurückfordern, droht eine Gesamtrückzahlung von 3,2 Millionen Euro. 

Da die Projektpartner für die Rückzahlung der Mittel gesamtschuldnerisch haften, könnte das Institut in dieser Höhe in Anspruch genommen werden. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob die Sanierung des Instituts bis 2025 erreicht werden kann. Zeichnet sich ab, dass die Sanierung nicht gelingt, liebe Leserinnen und Leser, sollte das Wirtschaftsministerium die Förderung des Instituts so schnell wie möglich einstellen, sagt nachdrücklich

Ihr
Gotthilf Steuerzahler 
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Dummy User (just for old feed structure)